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Muss einem Arbeitnehmer bereits gewährter Urlaub wegen der Anordnung einer Quarantäne im Urlaubszeitraum nachgewährt werden?
ArbG Neumünster, AZ: 3 Ca 362 b/21, 03.08.2021
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Wird während eines dem Arbeitnehmer bereits gewährten Urlaubs für diesen - nicht selbst infizierten - Arbeitnehmer Quarantäne angeordnet, bleibt es bei der Urlaubsgewährung, da § 9 BUrlG nicht analog auf diesen Fall anzuwenden ist.

Etwas anderes folgt auch nicht daraus, dass der Gesetzgeber eine entsprechende ausdrückliche Regelung im Rahmen der Corona-Gesetzgebung nicht getroffen hat, da auch hier keine planwidrige Regelungslücke ersichtlich ist.
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