Detailansicht Urteil
Auch ordentliche Kündigung kann bei nachträglichem Ausgleich des Mietrückstandes unwirksam sein; §§ 569 Abs. 3, 242 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 321/14, 23.02.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop schneider Bonn
Ähnliche Urteile
- Mieter kann bei Tod des Vermieters Mieten hinterlegen, wenn kein Erbschein durch den Erben vorgelegt wird
- Ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses nach Auflösung des Kautionskontos durch den Mieter; §§ 569, 573 BGB
- Unlauteres Prozessverhalten des Mieters als Kündigungsgrund? - §§ 573 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2 BGB
- Fernseher zu laut - fristlose Kündung für 83-jährigen Mieter
- behördliche Versiegelung einer Mietsache läßt den Räumungsanspruch des Vermieters nicht entfallen
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Teilungserklärung Eigenbedarfskündigung Sondereigentum Telefonwerbung Abschleppen Tierhaltung Anfechtungsklage Nutzungsentschädigung Organisationsbeschluss Jahresabrechnung Eigentümerversammlung Wohnungseigentümer Veränderung Verkehrsunfall Gemeinschaftseigentum Verwaltungsbeirat Miete Gegenabmahnung Treppenlift Abmahnung Wurzeln Makler Verwalter Wirtschaftsplan Mietminderung Beirat Garage Kurioses Protokoll Nachbarrecht Arzthaftung Schimmel Beschluss Kündigung Einstimmigkeit
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!