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Eilantrag gegen eine zweimal wöchentlich stattfindende PCR-Pooltestung in einer Kindertageseinrichtung.
VGH Mannheim, AZ: 1 S 3117/21, 22.11.2021
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Eine Gemeinde, die eine Kindertageseinrichtung als öffentliche Einrichtung betreibt, ist gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 10 Abs. 2 GemO BW dem Grunde nach dazu berechtigt, die Benutzung dieser Einrichtung durch Satzung zu regeln.

Die Ermächtigung in § 4 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 10 Abs. 2 GemO BW reicht nicht als Rechtsgrundlage für eine satzungsrechtliche Bestimmung aus, wonach Kinder, die nicht an einer dem Infektionsschutz dienenden PCR-Pool-Testung teilnehmen, einem grundsätzlichen Zugangs- und Teilnahmeverbot unterliegen.

Die gemäß § 1 Abs. 6 und 6a IfSGZustV zuständigen Behörden (inzidenzabhängig grundsätzlich Ortspolizeibehörde oder Gesundheitsamt) können gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 CoronaVO (i.d.F. v. 20.10.2021) auch über die CoronaVO Kita (hinausgehende Maßnahmen zum Infektionsschutz in Kindertageseinrichtungen verfügen, wenn die materiell-rechtlichen Voraussetzungen aus §§ 28, 28a IfSG vorliegen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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