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Maskenpflicht für Erstklässler
OVG Berlin, AZ: OVG 11 S 84/21, 06.08.2021
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Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht gemäß § 22 Abs. 4 Nr. 1 lit. a) SARS-CoV-2-UmgV auch bei Grundschülern.

Eine Maskenpflicht für Grundschüler kann sich nicht allein auf § 28a Abs. 3 S. 11 IfSG stützen. Die erneute, zeitlich begrenzte Einführung einer Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch für Schüler der Klassen 1 bis 6 dürfte aber in § 28a Abs. 3 S. 7 IfSG eine hinreichende Rechtsgrundlage finden.

Der Verordnungsgeber durfte die Verpflichtung der Grundschüler zum Tragen einer medizinischen Maske bei summarischer Prüfung als gemäß § 28 Abs. 1, § 28 Abs. 3 IfSG notwendig ansehen.

§ 22 Abs. 4 Nr. 1 lit. a) SARS-CoV-2-UmgV verletzt die Grundschulkinder auch nicht offensichtlich in ihrem Anspruch auf Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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