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Nach Ausbildung übernommen - Kann der Arbeitgeber befristen; § 14 Abs.2 TzBfG ?
BAG Erfurt, AZ: 7 AZR 375/10, 21.09.2011
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Ein Berufsausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis iSd. Vorbeschäftigungsverbots für eine sachgrundlose Befristung in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG.

Eine Vorbeschäftigung i.S.v. § 14 Abs 2 S 2 TzBfG ist nicht gegeben, wenn das frühere Arbeitsverhältnis mehr als drei Jahre zurückliegt.

Ein zeitlich eingeschränktes Verständnis des § 14 Abs 2 S 2 TzBfG ist wegen des Grundsatzes der möglichst verfassungskonformen Auslegung geboten. Ein zeitlich völlig unbeschränktes Vorbeschäftigungsverbot wäre mit Art 12 Abs 1 GG unvereinbar.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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