Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Angemessene Vergütung in der Ausbildung / Schadensersatz wegen vorzeitiger Auflösung eines Berufsbildungsverhältnisses
BAG Erfurt, AZ: 9 AZR 784/11, 16.07.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Der nach § 23 Abs. 1 Satz 1 BBiG dem Auszubildenden zu ersetzende Schaden umfasst keine Abfindung entsprechend den §§ 9, 10 KSchG. Für die Bemessung dieses Ausgleichs bietet es sich an, auf die Abfindungsregelungen der §§ 9, 10, 13 KSchG abzustellen. Das Gesetz bestimmt in diesen Vorschriften den Wert des Bestandsschutzes, wenn das Festhalten am Arbeitsplatz für den Arbeitnehmer unzumutbar ist.

Bei § 23 Abs 1 BBiG findet eine Begrenzung des Schadensersatzanspruchs auf den Lohnausfall während einer fiktiven Kündigungsfrist nicht statt. Daher ist es nicht erforderlich, als Ausgleich für eine solche Begrenzung den Wert des Bestandsschutzes als zusätzliche Schadensposition anzuerkennen. Der Auszubildende kann nach § 23 Abs 1 BBiG vielmehr Ersatz des gesamten Schadens verlangen, der durch das vorzeitige Lösen vom Berufsausbildungsverhältnis verursacht worden ist.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Azubi Ausbildung Auszubildender Ausbilder Arbeitgeber Befristung übernommen Abschlussprüfung bestanden Job Arbeitsplatz sachgrundlose Vorbeschäftigung IHK angemessen nachzahlen Entgelt lohn Gehalt