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Zur Auslegung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum bei fehlender Regelung in der Teilungserkärung (hier: Spitzboden und Wintergarten)
LG Düsseldorf, AZ: 25 S 44/21, 22.11.2021
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Verbundene Urteile
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 275/16, 15.12.2017
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 178/14, 08.05.2015
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OLG Hamm, AZ: 15 Wx 198/08, 04.12.2008
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OLG Celle, AZ: 4 W 108/07, 04.06.2007
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LG Duisburg, AZ: 11 T 11/06, 19.04.2006
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Sondereigentum Nutzung
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Entsprechendes gilt für die Auslegung der Teilungserklärung, den Spitzboden dem Sondereigentum zuzuordnen. Nur weil ein Gebäudeteil ausschließlich über eine Wohnungserreichbar ist, macht diesen Gebäudeteil nicht zum Sondereigentum. Das OLG Celle (4 W 108/07) hatte noch eine gegenteilige Auffassung vertreten. Dabei soll nicht verkannt werden, dass Auslegungen einzelfallbezogen sind.
Leider hat das LG Düsseldorf seiner Auslegung keine dogmatische Begründung folgen lassen. Vielleicht deshalb, weil es eine solche nicht gibt.
Die Entscheidung des LG Düsseldorf überzeugt nicht ansatzweise und sollte auch nicht überbewertet werden. Aber sie bietet vielleicht Argumentationshilfen für vergleichbare Verfahren anderer Gerichte. Es bleibt daher abzuwarten, ob sich diese Auffassung durchsetzen kann. Damit hätte das WEG eine weitere Unberechenbarkeit, die die allgemeinen Verjährungsfristen weiter aushöhlen wird.