Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Klimaanlage als bauliche Veränderung gem. §§ 14, 22 Abs. 1 WEG ??
OLG Düsseldorf, AZ: I-3 Wx 197/06, 28.11.2006
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Der von dem Beteiligten zu 1 beabsichtigte Einbau der Klimaanlage ist nicht nur eine Maßnahme ordnungsgemäßer Instandhaltung oder Instandsetzung sondern eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG.

Sind nur geringe Kernbohrungen am Mauerwerk erforderlich und das Klimagerät von außen nicht sichtbar, beeinträchtigt der Einbau einer Klimaanlage die übrigen Eigentümer nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus.

Kommt es in der Wohnung eines Eigentümers infolge des Betriebes der Klimaanlage zu deutlich überhöhten Geräuschimmissionen, führt die (auch formfreie) Zustimmung zum Einbau der Klimaanlage des von dem Lärm betroffenen Wohnungseigentümers in Kenntnis der Umstände dennoch dazu, dass die übrigen – hiervon nicht betroffenen –Eigentümer ebenso wie ein Sonderrechtsnachfolger an dieser Zustimmung gebunden sind.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Klimagerät Loggia Balkon Terrasse Sichtbarkeit sichtbar geräusche Geräusch Lärm Lärmpegel dB 35 Klimaanlage Klimasplittgerät Wohnungseigentümergemeinschaft Beeinträchtigung Beseitigung Beseitigungsanspruch 1004 § BGB bauliche Veränderung Frank Dohrmann Rechtsanwalt Bottrop