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Gutglaubensschutz im Gebrauchtwagenhandel mit Leasingfahrzeugen
BGH Karlsruhe, AZ: II ZR 222/95, 13.05.1996
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Auch unter Kraftfahrzeughändlern, die mit gebrauchten, aus beendeten Leasingverträgen stammenden Kraftfahrzeugen handeln, gilt der Grundsatz, dass der gute Glaube des Erwerbers an das Eigentum bzw die Verfügungsbefugnis des Veräußerers nur geschützt ist, wenn er sich zumindest den Kraftfahrzeugbrief vorlegen läßt. Verzichtet der Erwerber hierauf in der Annahme, der Brief befinde sich noch bei der Leasinggesellschaft, trägt er das Risiko, dass der Veräußerer nicht einmal verfügungsbefugt ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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