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Wohnungseigentümern dürfen keine Arbeiten durch Beschluss aufgebürdet werden / Heizkostenverordnung gilt auch in Wohnungseigentümergemeinschaft
OLG Düsseldorf, AZ: I-3 Wx 225/03, 15.10.2003
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Die Übertragung der Reinigung einer Hofeinfahrt auf die ist unzulässig. Dies obliegt als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung grundsätzlich der Gesamtheit der Wohnungseigentümer.

Die Gartenpflege und die Straßenreinigung sowie der Winterdienst kann nicht im Wege eines Mehrheitsbeschlusses den Wohnungseigentümern auferlegt werden.

Ein Reinigungsplan für den Innenbereich kann noch der ordnungsgemäßen Verwaltung entsprechen.

Nach § 3 der Heizkostenverordnung sind die Vorschriften dieser Verordnung ausdrücklich auch auf Wohnungseigentum anzuwenden. Nach den maßgeblichen Bestimmungen der §§ 4 ff. der Heizkostenverordnung besteht eine Pflicht zur Verbrauchserfassung somit auch im Wohnungseigentum.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop