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Schadensersatz wegen Montagefehler
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 210/91, 24.03.1992
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Für den Anspruch des Erwerbers einer Sache auf Schadensersatz dafür, daß diese infolge der Fehlerhaftigkeit eines Einzelteils beschädigt wird, ist nicht entscheidend, ob er den Fehler vor dem Schadenseintritt bei normalem Lauf der Dinge entdecken konnte.

Wesentlich ist, daß der Mangel, wäre gezielt nach ihm gesucht worden, technisch hätte aufgespürt und behoben werden können und daß weder die Fehlersuche noch die Mangelbeseitigung einen wirtschaftlich unverhältnismäßigen Aufwand an Zeit und Kosten erfordert hätte.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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