Detailansicht Urteil
Jeder Wohnungseigentümer hat einen Anspruch auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in der nächsten Eigentümerversammlung; §§ 23, 24 WEG
LG Hamburg, AZ: 318 T 16/22, 13.07.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG München I, AZ: 1 S 5166/11, 16.05.2011
-
OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 426/05, 18.08.2008
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Tagesordnungspunkte TOP Aufnahme Verwalter Anspruch rechtsmissbrauch treuwidrig Rechtsmißbrauch Bottrop
Ähnliche Urteile
- Absenkungsbeschluss (mehrheitlicher Umlaufbeschluss) nach § 23 Abs. 3 S. 3 WEG ist nicht isoliert anfechtbar
- Einberufung durch unzuständige Person: Unterlassungsanspruch muss gegen den Einrufenden, nicht gegen die Gemeinschaft geltend gemacht werden.
- Eigentümer steht vor verschlossenem Versammlungsraum - alle Beschlüsse sind ungültig
- Nicht im Grundbuch eingetragene Ehefrau eines Wohnungseigentümers darf nicht an einer Eigentümerversammlung teilnehmen; § 24 WEG
- Änderung der Kostenverteilung der Erhaltungsrücklage nach § 16 Abs. 2 WEG zulässig / Zu den Grenzen eines wirksamen "Befüllungsbeschlussel"
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kurioses Wohnungseigentümer Einstimmigkeit Nachbarrecht Arzthaftung Gemeinschaftseigentum Makler Mietminderung Telefonwerbung Anfechtungsklage Beschluss Garage Schimmel Abschleppen Verkehrsunfall Nutzungsentschädigung Tierhaltung Veränderung Wurzeln Kündigung Miete Abmahnung Verwaltungsbeirat Eigenbedarfskündigung Beirat Gegenabmahnung Sondereigentum Organisationsbeschluss Verwalter Wirtschaftsplan Protokoll Treppenlift Eigentümerversammlung Jahresabrechnung Teilungserklärung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!