Detailansicht Urteil
Eigentümergemeinschaft darf Mieter keine Kosten auferlegen: Beschluss ist nichtig
AG Rosenheim, AZ: 8 C 1259/21, 25.02.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Essen, AZ: 196 C 73/21, 09.12.2021
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 328/17, 26.10.2018
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 68/18, 25.10.2018
-
AG Ratingen, AZ: 8 C 294/15, 02.03.2016
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Beschlussfassung über Gesamtabrechnug führt zur Teinichtigkeit; §§ 28 WEG, 139 BGB
- Eigentümer steht vor verschlossenem Versammlungsraum - alle Beschlüsse sind ungültig
- Verwalter darf WEG auch ohne Beschluss uneingeschränkt vertreten / Beschluss zur Auftragsvergabe eines "analogen" Angebots ist zu unbestimmt
- Wie kann man von einen unliebsamen Beschluss Abstand nehmen / Nichtiger rückbauverplichtender Beschluss kann als Aufforderung zum Rückbau umgedeutet werden
- Nichtigkeit mangels Beschlusskompetenz der Gemeinschaft für das Verlegen eines Aufputzkanal im Sondereigentum; §§ 14, 20 Abs. 2 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Schimmel Teilungserklärung Mietminderung Organisationsbeschluss Kündigung Eigenbedarfskündigung Telefonwerbung Abschleppen Beschluss Veränderung Wurzeln Abmahnung Nutzungsentschädigung Wohnungseigentümer Tierhaltung Miete Einstimmigkeit Beirat Eigentümerversammlung Gegenabmahnung Protokoll Verkehrsunfall Verwalter Gemeinschaftseigentum Treppenlift Verwaltungsbeirat Garage Kurioses Makler Wirtschaftsplan Arzthaftung Jahresabrechnung Sondereigentum Anfechtungsklage Nachbarrecht
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!