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Nutzungsausfallschaden wegen beschlagnahmtem KFZ, § 7 StrEG
LG Flensburg, AZ: 2 O 105/01, 04.05.2001
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In den Fällen des Vollzuges der Sicherstellung oder Beschlagnahme eines Kfz sind die im Sachschadensrecht des Straßenverkehrs entwickelten Grundsätze wie zB zum Ersatz des Nutzungsausfallschadens nur entsprechend anzuwenden, dh daß auf die Besonderheiten des Strafrechtsentschädigungsrechts abzustellen ist.

Das StrEG gewährt nämlich keinen vollen Schadensersatz, sondern als Aufopferungsanspruch nur eine Entschädigung, also einen beschränkten Ausgleich für verschuldensunabhängige rechtmäßige Eingriffe von hoher Hand.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Stilllegung Sicherstellung Beschlagnahmung Kfz auto PKW erlaubt unerlaubt Nutzungsausfall Schadensersatz entgangen Straftaten Beweismittel