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Keine Erstattung der Anwaltskosten nach Rücknahme des Rechtsmittels bei nur fristwahrender Rechtsmitteleinlegung
OLG Hamm, AZ: 15 W 415/01, 02.06.2002
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Legt ein bisher am Verfahren nicht beteiligter Rechtsanwalt für seine Partei fristwahrend Rechtsmittel in einem WEG-Verfahren ein, um die REchtslage zu überprüfen, führt die Rücknahme des Rechtsmittels nicht zur Verpflichtung der TRagung der gegenerischen Anwaltskosten.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop