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Wie müssen Beschlussfassungen in der Einladung angekündigt werden? - § 23 WEG
AG Hamburg-Blankenese, AZ: 539 C 14/19, 29.01.2020
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Grundsätzlich ist es nicht erforderlich, vorformulierte Beschlussanträge
in die Tagesordnung der Ladung aufzunehmen.

Selbst wenn dies erfolgt, bleibt es den Wohnungseigentümern
unbenommen, von einem Beschlussantrag nach ihrem Ermessen
abzuweichen. Sie dürfen nur nicht von dem Gegenstand des
angekündigten Beschlusses abweichen.

Von der Ankündigung der Sanierung eines Sandkastens, der einer bestimmten Hausnummer eines Hauses der Eigentümergemeinschaft zugeordnet ist, kann nicht zuhunsten eines Sandkastens einer anderen Jausnummer der Gemeinschaft abgewichen werden.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Tagesordnungspunkt Bottrop