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Angebliche Unmöglichkeit der Überlassung vermieteter Ladenräume / einstweiligen Verfügung bei Doppelvermietung
OLG Düsseldorf, AZ: 10 U 93/90, 04.10.1990
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Beruft der Vermieter sich darauf, ihm sei es nach Vertragsschluss durch Gebrauchsüberlassung an einen Dritten unmöglich geworden, dem Mieter den Besitz einzuräumen, so lässt dies den weiterhin geltend gemachten Erfüllungsanspruch des Mieters nur entfallen, wenn das Unvermögen des Vermieters feststeht.?

Bleibt streitig, ob sich der Rechtsstreit in der Hauptsache vor oder nach Rechtshängigkeit erledigt hat, so sind die allgemeinen materiellrechtlichen Beweislastregeln heranzuziehen.?

Der gem. § 935 ZPO erforderliche Verfügungsgrund liegt bei einer Doppelvermietung auf der Hand.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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