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Doppelvermietung: Vermieter darf über Besitzüberlassung entscheiden
KG Berlin, AZ: 8 W 7/07, 25.01.2007
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Im Falle der "Doppelvermietung" kann der Besitzüberlassungsanspruch des ersten Mieters gegenüber dem Vermieter nicht durch eine einstweilige Verfügung gesichert werden.

Es gilt nicht der Grundsatz der Priorität des Mietvertragsschlusses für die Frage, an wen der Vermieter die Mietsache zu übergeben hat. Der Vermieter kann und darf selbst entscheiden, welchen Vertrag er erfüllt und an welchen Mieter er ggf. Schadensersatz leistet.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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