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Bindung des Erstehers an mietvertragliche Vereinbarung eines erhöhten Kündigungsschutzes
AG Frankfurt am Main, AZ: 33 C 2877/21, 25.05.2022
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Den Erwerber einer Mietwohnung per Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren bindet die von dem ursprünglich Vermieter getroffene mietvertragliche Vereinbarung, wonach der Vermieter das Mietverhältnis nur „in besonderen Ausnahmefällen“ kündigen darf, wenn „wichtige berechtigte Interessen“ eine Beendigung des Mietverhältnisses notwendig machen, bei der Ausübung seines Kündigungsrechts wegen Eigenbedarfs nicht.

Zu den Anforderungen an die Darlegungslast für eine Härte i. S. v. § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB bei Unzumutbarkeit eines Umzuges wegen einer schweren Erkrankung des Mieters.
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