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Kein Mandatsverhältnis mit WEG bei Vertretung der nicht klagenden Eigentümer
LG Frankfurt am Main, AZ: 2/13 T 32/22, 11.07.2022
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Werden in einem Prozess gegen eine verwalterlose Gemeinschaft die den Verband vertretenden nicht klagenden Eigentümer von einem Rechtsanwalt vertreten, führt dies nicht zwingend zu einem Mandatsverhältnis des Rechtsanwaltes mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

Eine Auslegung kann im Einzelfall ergeben, dass bei einer Anwaltsbeauftragung nach Klagezustellung durch sämtliche die GdWE dann gemeinsam vertretenen Wohnungseigentümer das Mandatsverhältnis mit dem Verband und nicht den handelnden Eigentümern begründet wird.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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