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Abzug der Mehrwertsteuer beim Wertminderungsanspruch auch bei Vorsteuerabzugsberechtigten?
AG München, AZ: 336 C 1795/22, 31.08.2021
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Auch beim Vorsteuerabzugsberechtigten ist der Anspruch der ermittelten merkantilen Wertminderung ohne Abzug von Mehrwertsteuer zu erstatten.

Allein aus dem Umstand, dass es sich bei der Unfallgeschädigten um ein Taxi-Unternehmen handelt, kann nicht geschlossen werden, dass dieses einen Reparaturrabatt erhält. Daher ist ein Abzug bei der fiktiven Abrechnung eines Unfallschadens aus diesem Grund unzulässig.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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