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Verwalterlose WEG kann sofortiges Anerkenntnis auch bei außergerichtlicher Weigerung der übrigen Wohnungseigentümer abgeben; § 9b WEG
AG Paffenhofen a. d. Ilm, AZ: 1 C 667/21, 18.01.2022
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Wird eine verwalterlose Wohnungseigentümergemeinschaft verklagt, wird diese durch alle Wohnungseigentümer mit Ausnahme der klagenden Eigentümer vertreten.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann vertreten durch die nicht klagenden Wohnungseigentümer ein sofortiges Anerkenntnis abgeben, selbst wenn die die WEG vertretenden Wohnungseigentümer einer an sie selbst gerichtete Aufforderung nicht nachgekommen sind.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop