Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Gewerbsmäßigkeit einer Vereinstätigkeit
OVG Bautzen, AZ: 6 B 324/20, 07.06.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Ein mit der Tätigkeit verbundener außerwirtschaftlicher (religiöser, sozialer oder sonstiger ideeller) Vereinszweck lässt die Gewerbsmäßigkeit unberührt, solange zumindest als Nebenziel die Gewinnerzielung hinzutritt.

Es ist für die Gewerbsmäßigkeit unerheblich, wenn tatsächlich erziele Gewinne gespendet werden.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Gewerbe gewerbeordnung anmelden anzeigen verwaltung stadt behörde verpflichtet müssen gewinn geld verdienen aufsicht verein gemeinde Nebenziel abischt verwirklichen tatsache tatsächlich objektive Eignung glücksspiel zufall