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Fristbeginn der Genehmigungsfiktion/ Bindungswirkung bauaufsichtlicher Verfügung für das gasstättenrechtliche Erlaubnisverfahren?
OVG Münster, AZ: 4 B 672/18, 28.05.2019
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Der Eintritt der Genehmigungsfiktion nach § 42a Abs. 1 VwVfG NRW setzt voraus, dass der Antrag hinreichend bestimmt und die Antragsunterlagen vollständig sind.

Vollständige Unterlagen liegen dann vor, wenn sich die vorgelegten Unterlagen zu allen rechtlich relevanten Aspekten des Vorhabens verhalten und die Behörde in die Lage versetzen, den Antrag unter Berücksichtigung dieser Vorgaben näher zu prüfen.?

Soweit keine bindende Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde über die Zulässigkeit der durch den Betrieb einer Gaststätte verursachten Immissionen vorliegt, hat die Gaststättenbehörde im Rahmen des Erlaubnisverfahrens auch hinsichtlich der immissionsschutzbezogenen Anforderungen eigenständig die Vereinbarkeit des jeweiligen Betriebs mit gaststättenrechtlichen Vorschriften zu beurteilen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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