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Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über eine Dachsanierung
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 165/21, 07.04.2022
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Ergibt sich bei der Reparatur eines Daches, dass dieses komplett saniert werden muss, obwohl in einem zuvor von den Wohnungseigentümern einvernehmlich eingeholten Sachverständigengutachten kein akuter Bedarf einer Komplettsanierung festgestellt worden war, ist das Ermessen der Wohnungseigentümer auf eine vollständige Dachsanierung reduziert. Ein entspr. Wohnungseigentümerbeschluss ist wirksam.

Soweit ein materieller Beschlussmangel angenommen worden ist, führt der Verstoß gegen das rechtliche Gehör gemäß § 544 Abs. 9 ZPO zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht, das die angebotenen Beweise zu erheben haben wird. Insoweit kommt es darauf an, ob ein vernünftiger Wohnungseigentümer aufgrund der Angaben des Dachdeckers im Zeitpunkt der Beschlussfassung zu der Überzeugung gelangen musste, dass eine vollständige Dachsanierung unaufschiebbar war.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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