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Fristlose Kündigung eines Pachtvertrages/ Untermietverträge über Wohnraum "pro Matratze" sind sittenwidrig und nichtig.
OLG Frankfurt a. M., AZ: 2 W 45/21, 18.05.2022
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Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.

Die fristlose Kündigung eine Pachtvertrags ist bei einer Verwahrlosung der Pachtsache trotz einer dem Pächter obliegenden Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB i.V.m. § 581 Abs. 2 BGB wirksam.

Untermietverträge über Wohnraum "pro Matratze" sind sittenwidrig und nichtig. Sie verstoßen zudem gegen das Verbot der Überbelegung von Wohnraum und damit gegen ein den Schutz des Mieters dienenden Gesetzes.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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