Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Mieterhöhung nur für Ausländer!? - Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, AZ: 25 C 357/14, 19.12.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die Diskriminierung einer Mietpartei aufgrund ihrer ethnischen Herkunft ist unzulässig. Eine derartige Benachteiligung begründet einen Entschädigungsanspruch gemäß § 21 Abs. 2 AGG.

Richtet sich die Mieterhöhung eines Vermieters von einer Anlage mit mehreren Wohnungen ausschließlich an Mieter mit türkischer oder arabischer Herkunft und wird diesen Mietern eine Räumungsfrist nicht gewährt, so steht den Mietern ein Anspruch auf Entschädigung wegen Verstoßes des Vermieters gegen das Verbot der Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft zu.

Ein Vortrag verzögert die Erledigung des Rechtsstreits und bleibt aufgrund verspäteten Vorbringens unbeachtlich, wenn er kurz vor dem Termin zur mündlichen Hauptverhandlung dem Gericht zugeht und neben neuem Sachvortrag auch noch neue Beweisantritte enthält.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Mietvertrag wohnungssuche Mietwohnung suche nachnahme Ausländer Familienname name Indizien vermutung testing verfahren andere pseudoynm deutsch ablehnen keine Antwort Diskriminierung allgemeines gleichbehandlungsgesetz verboten verstoßen schadensersatz schmerzensgeld geld entschädigung anspruch personengruppe Ethnie Kultur stämmig land europa osten türken flüchtling afrikaner türkisch syrisch arabisch abstammung arabischer türkischer syrischer afrikanischer zugezogen religion religös politik politisch weltanschauung Kultur kulturell Rassismus rassistisch Herkunft ausland Mieterhöhung erhöhung räumungsfrist räumen zeit