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Sekundäre Darlegungslast des Bieters bei Verdacht auf "ebay-Abbruchjäger"
OLG Braunschweig, AZ: 7 U 593/20, 13.10.2022
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Wird behauptet, dass die Bieterin einer eBay-Auktion als Strohfrau für einen sog. „Abbruchjäger“ geboten hat, trifft sie eine sekundäre Darlegungslast, nach welchen Kriterien Angebote abgegeben wurden, in welchem Umfang und mit welcher Zielsetzung Anbieter beobachtet wurden und inwieweit das Bieterverhalten hiervon abhängig war.

Die sekundäre Darlegungslast erstreckt sich auf die Umstände des konkreten Kaufs und die Nutzung des Accounts der Bieterin durch bei eBay gesperrte Dritte.

Eine rechtsmissbräuchliche „Abbruchjagd“ kann auch dann vorliegen, wenn die Bieterin Erfüllung des Vertrages verlangt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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