Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Schadensersatzklage nach Abbruch einer Internet-Auktion für einen Gebrauchtwagen auf eBay
OLG Rostock, AZ: 1 U 90/13, 11.06.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Der klageweisen Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches nach §§ 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1 Satz 1, 433 BGB bei einer ohne gerechtfertigten Grund abgebrochenen "eBay-Auktion" vermag der Einwand unzulässiger Rechtsausübung (§ 242 BGB) entgegen zu stehen, wenn sich feststellen lässt, dass es dem Teilnehmer an der Auktion nicht um den erfolgreichen Abschluss eines Kaufgeschäftes, sondern um die "Generierung" von Schadensersatzansprüchen geht.

Solches kann der Fall sein, wenn sich aus den Umständen des Einzelfalles - insbesondere durch die in einer unbekannten Vielzahl von Fällen geübte Rechtsverfolgung gegenüber "eBay-Anbietern" nach einem Auktionsabbruch - der Eindruck aufdrängt, dass es an einem ehrlichen Kaufinteresse mangelt und stattdessen systematisch nach Fehlern und Irrtümern von Anbietern gesucht wird, um deren Verhalten in der Absicht der Gewinnerzielung auszunutzen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: auto wagen unternehmen verbraucher gebrauchtwagen laufleistung kilometer KFZ PKW gebraucht benutzt beschädigt defekt hoch teuer hoher Ebay Online vinted kleinanzeigen gebraucht handel internet privat anbieten bieter verkäufer käufer paypal zahlen geld bieten gebot auktion zuschlag abbruch schadensersatz verlangen schaden jäger anspruch übergabe übereignung abholung versand vertrag mündlich sittenwidrig rechtsmisbräuchlich kaufvertrag unwirksam anfechten anfechtbar wirksam wirksamkeit unwirksamkeit nichtig nicht widerruf widerrufen rücktrtt zurücktreten darlegen beweisen beweis bezeugen Zeuge frei gebunden einigung aussage willenserklärung angebot annahme beschluss entschluss