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Vermieter darf Moderniserungsmaßnahmen und Mieterinvestionen verweigern.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 10/11, 14.09.2011
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Ein Vermieter ist nicht zu Modernisierungsmaßnahmen verpflichtet und muss Modernisierungen, die auf Kosten der Mieter durchgeführt werden sollen, nicht genehmigen.

Der Vermieter dürfe, so der BGH, gemäß seinem Interesse Investitionen und Erneuerungen vornehmen, wenn er es für nötig/günstig hält.
Das Interesse, die Modernisierungen erst zu einem späteren Zeitpunkt anzuordnen, um dann bei Neuvermietung eine höhere Miete zu verlangen, sei legitim und nicht rechtsmissbräuchlich.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
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