Detailansicht Urteil
Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
AG Mülheim, AZ: 19 C 482/21, 17.10.2024
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 116/22, 07.02.2023
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 52/15, 05.11.2015
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann
Ähnliche Urteile
- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
- Zahlungspflicht des Wohnungseigentümers auch bei Anfechtung der Jahresabrechnung/Wirtschaftsplan
- Hausgelder müssen bis zur rechtskräftigen Aufhebung des Beschlusses bezahlt werden.
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Garage Miete Tierhaltung Kurioses Abschleppen Abmahnung Eigentümerversammlung Kündigung Einstimmigkeit Nachbarrecht Telefonwerbung Verwaltungsbeirat Veränderung Gemeinschaftseigentum Verwalter Arzthaftung Verkehrsunfall Gegenabmahnung Makler Protokoll Beirat Organisationsbeschluss Anfechtungsklage Sondereigentum Nutzungsentschädigung Wirtschaftsplan Wohnungseigentümer Treppenlift Mietminderung Schimmel Jahresabrechnung Beschluss Wurzeln Teilungserklärung Eigenbedarfskündigung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!