Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Kühlschrank/Gefriertruhe darf in Waschraum aufgrund eines Beschlusses der Eigentümerversammlung aufgestellt werden; § 15 Abs. 2 WEG
OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 259/07, 03.11.2008
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Das Rechtsschutzbedürfnis eines Anfechtungsverfahren bzgl. Einer Gebrauchsregelung/Nutzungsregelung ist nicht durch die Entfernung des streitgegenständlichen Gegenstands entfallen, da nicht ein Beseitigungsanspruch verfahrensgegenständlich ist, sondern der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung.

Maßstab dafür, ob eine mehrheitlich beschlossene Gebrauchsregelung ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, ist nach § 15 Abs. 2 WEG zunächst einmal, dass keine entgegenstehende Regelung in der Teilungserklärung oder sonst durch Vereinbarung nach § 10 WEG getroffen worden ist.

Auch wenn es sich bei der Bezeichnung als "Waschraum" um eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter handeln würde, wäre ein von dieser Zweckbestimmung abweichender Gebrauch nur dann unzulässig, wenn er bei der gebotenen typisierender Betrachtungsweise, die auf die typischen Nutzungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Störungen abstellt, die generell erwartet werden können, stärker stören kann.

Von der Aufstellung eines Gefrierschranks an Stelle eines Wäschetrockners oder einer Waschmaschine geht keine stärkere Beeinträchtigung aus.

Dabei kann das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme auch einen für verschiedene Wohnungseigentümer unterschiedlichen Gebrauch rechtfertigen und den Wohnungseigentümern steht ein nicht unerheblicher, gerichtlich nicht kontrollierbarer Ermessensspielraum zu.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Gebrauchsregelung Nutzungsregelung Nutzung Gebrauch Beeinträchtigung Vereinbarung Frank DOhrmann Rechtsanwalt Bottrop Gemeinschaftraum Gemeinschaftseigentrum