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Zum Streitwert eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die außergerichtliche Klärung einer Forderung eines Eigentümers gegen den Verband, §§ 6 S. 1, 2. Alt., 511 Abs. 2 Nr. 1, 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 182/12, 19.06.2013
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Wird ein Mehrheitsbeschluss für ungültig erklärt, der Zahlungsansprüche eines Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft verneint, ist im Ausgangspunkt der Nennbetrag dieser Ansprüche maßgeblich für die Beschwer der übrigen Wohnungseigentümer.

Dass es um die außergerichtliche Klärung der geltend gemachten Ersatzansprüche geht und dieser, wenn sie scheitert, ein streitiges Gerichtsverfahren folgen kann, ändert nichts daran, dass der Nennbetrag der Forderungen das Interesse der Parteien bestimmt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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