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Der Ersteher kann von einem Mieter, der die Eigentumswohnung im Rahmen einer gewerblichen Weitervermietung an einen Endmieter zu Wohnzwecken vermietet hat, trotz Wirksamkeit der auf § 57a ZVG beruhenden Kündigung nicht Räumung und Herausgabe verlangen, weil der Endmieter wegen § 565 BGB unbeschadet dieser Kündigung zu Besitz und Nutzung berechtigt bleibt.

Zur Durchsetzung des Räumungsanspruches ist wegen § 565 BGB zusätzlich eine Kündigung des Erstehers gegenüber den Endmietern erforderlich.
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 113/12, 30.10.2013
Die Kündigungsbeschränkung in einem Mietvertrag schließt eine Eigenbedarfskündigung nicht generell aus. Sie verschärft lediglich die gesetzlichen Voraussetzungen, so dass das in § 573 Abs. 2 BGB genannte "berechtigte Interesse" nicht ausreicht, sondern darüber hinaus ein besonderer Ausnahmefall vorliegen muss, in dem wichtige Interessen des Vermieters eine Beendigung des Mietverhältnisses notwendig machen. Mit einer solchen Klausel wird dem Mieter ein gegenüber üblichen Mietverhältnissen erhöhter Bestandsschutz zugebilligt.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 57/13, 16.10.2013
War es zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags für den Vermieter nicht absehbar, dass durch einen Familiennachwuchs und eine daraufhin geänderte Lebensplanung der Familie entstehen würde, ist der Eigenbedarf erst nach der Vermietung eingetretenen Änderung der persönlichen Verhältnisse eines Familienangehörigen entstanden, so dass eine Kündigung des Mietverhältnisses nicht rechtsmissbräuchlich ist.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 233/12, 20.03.2013
Ein Vermieter kann auch dann eine Eigenbedarfskündigung wirksam aussprechen, wenn er beabsichtigt, sich von seinem Ehepartner zu trennen. Dazu genügt eine Trennung auf Probe im Rahmen des Trennungsjahres grundsätzlich aus, wenn feststeht, dass die behaupteten Streitigkeiten tatsächlich bestehen.
LG Heidelberg, AZ: 5 S 42/12, 14.12.2012
Für die Frage, ob ein Interesse als berechtigt nach § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB anzusehen ist, kommt es auch darauf an, ob es ebenso schwer wiegt wie die in § 573 Abs. 2 BGB beispielhaft aufgeführten Kündigungsgründe (BGH Urt.v. 9. Mai 2012 - VIII ZR 238/11).
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 330/11, 26.09.2012
Ein Vermieter darf zugunsten einer entfernteren Verwandten, beispielsweise einer Nichte, eine Eigenbedarfskündigung aussprechen.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 59/09, 27.01.2012
§ 577 a BGB findet keine Anwendung, wenn eine Grundstücks-GbR aufgelöst und in Wohnungseigentum umgewandelt wird, um die Wohnungen den einzelnen GbR-Gesellschaftern zum Alleineigentum zuzuweisen.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 74/11, 03.11.2011
Eine Eigenbedarfskündigung wegen Betriebsbedarf ist grundsätzlich möglich, so dass der Vermieter nicht darauf beschränkt ist, Eigenbedarf für seine Familienangehörigen geltend zu machen, wenn er zugleich Betriebsinhaber ist, § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB.
AG Bottrop, AZ: 8 C 251/11, 15.09.2011
Ob Schadensersatzansprüche wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs entfallen, wenn die Parteien die Beendigung des Mietverhältnisses im Wege des Vergleichs vereinbaren, nachdem der Mieter das Vorliegen von Eigenbedarfsgründen ausdrücklich bestritten hat, kann letztlich nur vom Tatrichter im Wege der Auslegung des Räumungsvergleichs und unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls entschieden werden.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 343/10, 07.09.2011
Der Vermieter muss den Mieter, den er wegen Eigenbedarfs kündigt, über eine freie oder freiwerdende Wohnung im Haus informieren und diese anbieten. Dies muss innerhalb der Kündigungsfrist geschehen.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 78/10, 13.10.2010
Leibliche Nichten und Neffen des Vermieters sind kraft ihres nahen Verwandtschaftsverhältnisses zum Vermieter Familienangehörige im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB.

Für die Bestimmung des Kreises der durch § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB privilegierten Familienangehörigen bei entfernten Verwandten ist ein zusätzliches Kriterium heranzuziehen, das auf die konkrete persönliche oder soziale Bindung zwischen dem Vermieter und seinem Angehörigen im Einzelfall abstellt.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 159/09, 27.01.2010
Ein Vermieter darf die Kündigung aussprechen, wenn er die Mietwohnung als Unterkunft für ein Au-Pair-Mädchen benötigt, die er zur Pflege naher Familienangehöriger einstellt.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 127/08, 11.03.2009
Der Schadensersatzanspruch des Wohnungsmieters wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung ist nach der Räumung auf Naturalrestitution und daher auf erneute Überlassung der Wohnung gerichtet und kann mit einstweiliger Verfügung auf ein Verbot, die Wohnung Dritten zu überlassen oder die Wohnung zu veräußern, vorläufig gesichert werden, solange eine Vermietung an einen Dritten nicht bereits erfolgt ist.
LG Hamburg, AZ: 307 S 34/07, 07.06.2007
Hat der Vermieter ein Mietverhältnis über Wohnraum wegen Eigenbedarfs wirksam gekündigt und fällt der geltend gemachte Grund nachträglich weg, so ist dies nur dann zu berücksichtigen, wenn der Grund vor dem Ablauf der Kündigungsfrist entfallen ist; in diesem Fall ist der Vermieter zu einer entsprechenden Mitteilung an den Mieter verpflichtet.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 339/04, 09.11.2005
Der Vermieter kann sich zwei Jahre nach dem Abschluß eines neuen Mietverhältnisses zur Begründung der Eigenbedarfskündigung nicht auf den Wohnbedarf für seine 7-jährige Tochter berufen, da bereits bei Mietvertragsabschluß die gleiche Sachlage vorhanden war.

Chronischen Schnarchen stellt einen Grund für eine Eigenbedarfskündigung dar, wenn der Vermieter einen weiteren Raum zur Eigennutzung wünscht, in dem seine Frau getrennt von ihm schlafen kann.
AG Sinzig, AZ: 4 C 1096/97, 06.05.1998
Ob Detektivkosten erstattbar sind ist im Einzelfall prüfen. Das dem Detektiv gezahlte Entgelt muss prozessbezogen sein. Wurde der Detektivauftrag erst erteilt, nachdem der Mieter erstinzanzlich unterlegen war, bestehen keine Zweifel hinsichtlich der Prozessbezogenheit.
LG Berlin I, AZ: 84 T 792/97, 09.12.1997
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