Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Suchergebnisse

Einträge 41 - 60 von 200
Jeder Wohnungseigentümer hat einen Anspruch auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes und Behandlung in der nächsten ordentlichen Eigentümerversammlung, wenn sachliche Gründe vorliegen, den Gegenstand zu erörtern und zum Gegenstand der Abstimmung zu machen.

Der Einladende hat grundsätzlich kein Recht, den gewünschten Tagesordnungspunkt auf Notwendigkeit / Richtigkeit / Sachlichkeit zu prüfen.
LG Hamburg, AZ: 318 T 16/22, 13.07.2022
Nutzlos ist eine Rechtsverfolgung, wenn ihr Ziel die Erteilung einer Genehmigung ist, die sich mit Rücksicht auf die privatrechtlichen Verhältnisse nicht verwirklichen lässt.

Liegt das klägerische Vorhaben außerhalb der in der Teilungserklärung zulässigen Nutzungszwecke, bedarf dessen Realisierung zwingend einer Änderung des Bestimmungszwecks durch Beschlussfassung der Eigentümerversammlung gem. § 25 WEG.
VG Minden, AZ: 9 K 829/20, 06.07.2022
Der Beginn einer Eigentümerversammlung um 16.00 Uhr ist nicht zulässig, wenn berufstätige Eigentümer an der Versammlung nicht teilnehmen könnnen und eine mehrstündige Versammlungsdauer nicht zu erwarten ist.
AG Essen, AZ: 196 C 32/22, 05.07.2022
Unterscheiden sich Alternativangebote im überschaubaren Leistungsumfang nicht erheblich, genügt zur Information der Eigentümer vor der Versammlung ein einfacher Preisspiegel.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2–13 S 35/22, 04.07.2022
Es ist nicht ausreichend, den Vermögensbericht in der Eigentümerversammlung nur zur Einsicht vorzulegen.

Für die Anfechtbarkeit des Beschlusses über die Nachschüsse bzw. die Anpassung der Vorschüsse ist es unbeachtlich, ob bei der Instandhaltungsrücklage und beim Girokonto der Anfangskontostand falsch angegeben wurde.
AG Wiesbaden, AZ: 92 C 3463/21, 01.07.2022
Die Durchführung einer Eigentümerversammlung, zu welcher eine unzuständige Person einberufen hat, kann durch einweilige Verfügung gegen die WE-Gemeinschaft untersagt werden.

Denn die gefassten Beschlüsse hätten Gültigkeit und könnten umgesetzt und ausgeführt werden, solange die Beschlüsse nicht rechtskräftig für unwirksam erklärt worden sind (vgl. § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG). Gleichwohl steht aber schon zu diesem Zeitpunkt fest, dass die Beschlüsse letztlich für unwirksam zu erklären sind und damit sehenden Auges anfechtbare oder gar nichtige Beschlüsse gefasst werden.
LG Dortmund, AZ: 1 T 19/22, 24.06.2022
Für die zulässige Dauer (hier: 10 Stunden) einer Wohnungseigentümerversammlung gibt es keine gesetzliche Regelung.

Bei der Beauftragung eines Fachplanes für die Gefährdungsanalyse ist ähnlich wie bei der Beauftragung eines Sachverständigen eines Rechtsanwaltes die vorherige Einholung von Vergleichsangeboten verschiedener Fachleute unüblich und nicht geboten.
AG Oldenburg (Holstein), AZ: 16 C 32/21, 13.06.2022
Ein hochbetagter und schwer kranker Wohnunsgeigentümer kann sich auch von einem Rechtsanwalt in einer Eigentümerversammlung vertreten lassen, selbst wenn die Teilunsgerklärung eine Vertretung nur durch den Ehegatten, den Verwalter oder einen anderen Miteigentümer gestattet.

Auf eine hypothetische Kausalität des Verfahrensmangels im Hinblick auf die Beschlussergebnisse kommt es bei einem Verstoß gegen das Recht zur Vertretung nicht an. Das folgt aus der Schwere des Eingriffs in die unantastbaren Mitgliedschaffsrechte des ausgeschlossenen Wohnungseigentümers, gegen den auf andere Weise nachträglicher Rechtsschutz in der Regel nicht zu halten ist.
AG Bottrop, AZ: 20 C 30/21, 08.06.2022
Damit allen Eigentümern die Teilnahme an einer Eigentümerversammlung ermöglicht und nicht erschwert wird, muss der Ort der Versammlung zumutbar sein.

Dies ist dann nicht der Fall, wenn eine Eigentümerversammlung in der Wohnung eines verfeindeten Miteigentümers stattfindet.
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980b C 27/21 WEG, 27.05.2022
Gehört einem Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit 4 Wohnungen lediglich das Sondereigentum an einer Garage verbunden mit 25/1.000stel Miteigentumsanteilen an der Gemeinschaft und verfügt die Garage über einen Wasseranschluss, der jedoch seit Jahren nicht mehr funktionstüchtig ist, kann der Teileigentümer an den Wasserkosten gleichwohl nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile beteiligt werden, obgleich er an dem Wasserverbrauch der Gemeinschaft nicht beteiligt ist. Entsprechend gefasste Beschlüsse sind nicht zu beanstanden.
AG Stuttgart, AZ: 59 C 172/22, 27.05.2022
Die Frage, ob eine Versammlung beschlussfähig war oder nicht, kann aus Rechtsgründen nicht Gegenstand einer Feststellungsklage sein.

Beschlüsse einer beschlussunfähigen Wohnungseigentümerversammlung sind nicht nichtig, sondern nur anfechtbar.

Eine unzulässige Feststellungsklage kann nach Ablauf der Anfechtungsfrist nicht in eine Anfechtungsklage umgedeutet werden.
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980b C 37/21 WEG, 27.05.2022
Eine Wohnungseigentümerversammlung durfte in Augsburg am 29. Oktober 2020 - bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 250,68 - mit bis zu 50 Personen abgehalten werden.
LG München I, AZ: 1 S 8843/21, 18.05.2022
Die Einholung mehrerer Angebote ist aber regelmäßig erforderlich, um die Angemessenheit der Honorarvorstellung des jeweiligen Leistungsanbieters überprüfen zu können.

Die Möglichkeit der Kenntnisnahme lediglich eines weiteren Angebotes in der Eigentümerversammlung ist nicht ausreichend.
AG Berlin-Charlottenburg, AZ: 74 C 47/21, 10.05.2022
Die Durchführung einer Eigentümerversammlung, an der nicht gegen das Coronavirus immunisierte Wohnungseigentümer aufgrund einer neu erlassenen behördlichen Verordnung nicht teilnehmen konnten, stellt einen schweren Eingriff in den Kernbereich der Mitgliedschaftsrechte der Wohnungseigentümer dar, wenn die Wohnungseigentümer von der Verwaltung keine Gelegenheit zur Immunisierung erhalten haben.
AG Mainz, AZ: 73 C 38/21, 02.05.2022
Auf die Einhaltung der Nichtöffentlichkeit der Eigentümerversammlung kann auch stillschweigend verzichtet werden, wenn die anwesenden Wohnungseigentümer die Anwesenheit eines Dritten (hier: Rechtsanwalt) nicht rügen.

Es ist nicht zu beanstanden, dass der Beschlusstext - über die Festlegung des Stundensatzes von 250,00 € netto hinaus - keine weiteren Einzelheiten für die Vergütung des Rechtsanwalts bzw. die Anrechenbarkeit des Honorars enthält. Die Regelungen für die Berechnung des anwaltlichen Honorars sind gesetzlich geregelt (RVG), weswegen die wiederholende Festlegung einzelner Abrechnungsgrundsätze durch Beschluss unnötig wäre(sehr fraglich,Anm. d. R.).
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980b C 41/21 WEG, 29.04.2022
Bei digitaler Teilnahme an einer Eigentümerversammlung führt ein technischer Fehler in der Sphäre des Verbandes nicht zu einer Pflicht zur Beendigung der Versammlung.

Die Nichteinhaltung der Ladungsfrist muss kausal für die anzufechtende Beschlussfassung sein.
AG München, AZ: 1292 C 19128/21, 27.04.2022
Jeder Wohnungseigentümer hat das Recht, Einsicht in sämtliche Verwaltungsunterlagen zu nehmen. Die Darlegung eines besonderen Interesses ist hierfür nicht erforderlich.

Die Möglichkeit, auf einer Eigentümerversammlung Einsicht in Unterlagen zu nehmen, erfüllt den Anspruch nach § 18 Abs. 4 WEG nicht.
AG Essen-Borbeck, AZ: 24 C 822/2021, 21.04.2022
Eine Instandhaltung im Sinne des § 21 Abs. 5 Nummer 2 WEG a.F. liegt dann vor, wenn der bestehende Zustand erhalten werden soll und hier für pflegende, erhaltende und für vorsorgende Maßnahmen zu Beschlussfassung anstehen.

Die Erneuerung eine Aufzugsanlage intendiert nicht Erhaltungsmaßnahmen in Bezug auf die zum Zeitpunkt der Eigentümerversammlung in ihrem damaligen Bestand, sondern zielt auf eine neue Herstellung, was keine Instandsetzung darstellt, wenn dies nicht durch öffentlich-rechtliche Bestimmungen geboten war.
AG Kassel, AZ: 800 C 4204/19, 07.04.2022
Gefasste Beschlüsse einer Eigentümerversammlung sind einer Auslegung zugänglich. Die Auslegung ergibt vorliegend, dass die Eigentümer nur über die sich aus den Rechenwerken ergebenen Zahlungspflichten entscheiden wollten, nicht über den nunmehr zu erstellenden Vermögensbericht gem. § 28 Abs. 4 WEG n.F.. Dieses Ergebnis folgt zwanglos aus allgemein geltenden Auslegungsregeln, wonach im Zweifel davon auszugehen ist, dass die Eigentümer keinen rechtswidrigen Beschluss fassen wollten.

Die tatsächlich erfolgten Zahlungen auf die Rücklage sind als Einnahmen zu verbuchen und müssen als solche in der Abrechnung erscheinen .
AG Bottrop, AZ: 20 C 21/21, 25.03.2022
Beruft eine unzuständige Person eine Eigentümerversammlung ein, kann die Durchführung der Versammlung nicht durch einstweilige Verfügung untersagt werden.

Es ist dem Eigentümer zuzumuten, auf der Versammlung seine Einwände vorzubringen und eventuell gefasste Beschlüsse anzufechten.
AG Bottrop, AZ: 20 C 19/22, 24.03.2022
Rückwärts Vorwärts