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Ein Immobilienmakler macht sich gegenüber seinem Auftraggeber nicht schadensersatzpflichtig, wenn er von dem von einem Kaufinteressenten angebotenen Kaufpreis seine Courtage herunterrechnet und dem Auftraggeber den dann noch verbleibenden Kaufpreis mitteilt.
OLG Frankfurt a. M., AZ: 19 U 53/11, 06.04.2011
Grundsätzlich entsteht der Provisionsanspruch des Versicherungsvertreters erst mit der Zahlung der Prämie durch den Versicherungsnehmer (§ 92 Abs. 4 HGB). Allerdings schließt die Nichtzahlung der Prämie durch den Kunden den Provisionsanspruch nicht von vornherein aus.

Der Anspruch entfällt jedoch, wenn dem Versicherer die Ausführung des Geschäfts ohne sein Verschulden unmöglich oder unzumutbar wird.

Die Darlegungs- und Beweislast dafür trifft den Versicherer. Ihm obliegt es, vor Ablehnung von Provisionsansprüchen dem Versicherungsvertreter eine Stornogefahrmitteilung zukommen zu lassen oder jedenfalls selbst die notleidenden Verträge nachzuarbeiten.
OLG Schleswig, AZ: 14 U 86/10, 04.03.2011
Ergreift ein Versicherungsunternehmen im Rahmen der Nachbearbeitung notleidender Versicherungsverträge (§ 92 Abs. 2, § 87a Abs. 3 Satz 2 HGB) eigene Maßnahmen der Stornogefahrabwehr, müssen diese nach Art und Umfang ausreichend sein.

Im Falle einer Stornogefahrabwehr mittels Stornogefahrmitteilung an den Versicherungsvertreter genügt das Versicherungsunternehmen seiner Nachbearbeitungspflicht, wenn es die Stornogefahrmitteilung auf eine Weise versendet, dass bei normalem Verlauf mit deren rechtzeitigem Eingang bei dem Versicherungsvertreter zu rechnen ist.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 310/09, 01.12.2010
Der Verkäufer einer Eigentumswohnung ist verpflichtet, nicht sichtbare Feuchtigkeitsmängel zu offenbaren.

Es genügt nicht, dass der Käufer sich durch Einsicht in die Versammlungsprotokolle Kenntnis von den Feuchtigkeitsschäden hätte verschaffen können, da die Erkennbarkeit ohne weiteres hätte gegeben sein müssen.

Eine Vermietung der Eigentumswohnung hindert die Rückabwicklung des Kaufvertrages nicht, da dies keine Verschlechterung der Mietsache darstellt.
OLG Hamm, AZ: 22 U 120/09, 18.03.2010
Eine Klausel im Arbeitsvertrag, die auf bestimmte Teile eines Tarifvertrags verweist, ist nicht unklar oder unverständlich. Eine Verweisung auf Vorschriften eines anderen Regelungswerks führt auch nicht zur Intransparenz.
BAG Erfurt, AZ: 10 AZR 390/08, 06.05.2009
Es überschreitet die Grenze des Zumutbaren und damit Vertretbaren, dass jeder, der vielleicht sogar ungewollt über eine E-Mail-Adresse verfügt und deren Bekanntgabe nicht unterbinden konnte, darlegen und beweisen muss, bestimmte E-Mails nicht erhalten zu haben.
OLG Düsseldorf, AZ: 7 U 28/08, 26.03.2009
Erhält der Maklerkunde vom Verkäufer während der Vertragsverhandlungen und während der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags die unzutreffende Auskunft, das Grundstück sei nicht restitutionsbefangen, und schließt er deshalb den Kaufvertrag ab, steht ihm wegen der Verletzung von Pflichten des durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen entstandenen Schuldverhältnisses, sofern er hierdurch einen Schaden erlitten hat, ein Schadensersatzanspruch zu, der den Verkäufer nach § 249 Abs. 1 BGB verpflichtet, den Käufer so zu stellen, als habe er den Kaufvertrag nicht geschlossen.
BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 224/06, 17.01.2008
Die nur vorübergehende Aufgabe der Absicht des Kunden eines Nachweismaklers, das angebotene Objekt zu erwerben, führt nicht zur Unterbrechung des notwendigen Ursachenzusammenhangs zwischen der Maklerleistung und dem Erfolgseintritt.

Eine Kongruenz ist auch dann zu bejahen, wenn der Maklerkunde das angebotene Objekt nicht alleine erwirbt.
BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 163/07, 13.12.2007
Nach § 87a Abs. 3 Satz 2 HGB hat der Versicherungsvertreter nur dann keinen Anspruch auf Provision, wenn und soweit der Unternehmer das vermittelte Geschäft aus von ihm nicht zu vertretenden Umständen nicht ausführt.

Dem Versicherer obliegt es, nachdem er aus freien Stücken den ihm angetragenen Vertrag mit dem Kunden abgeschlossen hat, sich im Wege der erforderlichen Nacharbeit um die Rettung des wegen ausbleibender Prämienzahlung auflösungsgefährdeten Vertrags ausreichend zu bemühen, selbst wenn es sich um die ausstehende Erstprämie handelt.

Er hat dabei zwar die Wahl, die Nachbearbeitung selbst vorzunehmen oder sie dem Vertreter zu überlassen.

Für den Zugang der Mitteilung bei dem Vertreter ist der Unternehmer verantwortlich.
OLG Düsseldorf, AZ: I-16 W 70/06, 21.02.2007
Ruft ein Kaufinteressent ein Objekt aus dem Bestand eines Maklers ab, dürfe er davon ausgehen, dass den Makler schon ein Maklervertrag mit dem Verkäufer verbinde und dieser nicht auch noch einen weiteren Maklervertrag mit ihm, dem Kaufinteressenten abschließen wolle.

Eine Passage im Maklervertrag welche den Maklerkunden mit dem Makler vertraglich ist bindet, sobald sich jeder mit diesem in Verbindung setzt ist nicht geeignet, den Abschluss eines Maklervertrages zu bewirken. Sie seien - wenn nicht schon gemäß § 308 Nr. 5 Buchst. a BGB - nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Es handele sich um einer Inhaltskontrolle unterliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen, die von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abwichen und den Maklerkunden unangemessen benachteiligten.
BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 57/06, 16.11.2006
1. Zum Provisionsanspruch des Nachweismaklers, der den Namen des Vermieters nicht bekannt gegeben hat.

2. Sind zwischen dem Nachweis und dem Abschluss des Hauptvertrages ein Jahr (oder mehr) vergangen, streitet nicht mehr ein sich von selbst ergebender Schluss auf den Ursachenzusammenhang für den Makler.
BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 379/04, 06.07.2006
Der auf Verletzung einer Aufklärungs- oder Beratungspflicht eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens beruhende Schadensersatzanspruch entsteht bereits mit dem Erwerb der pflichtwidrig empfohlenen Wertpapiere.

Die Verjährungsvorschrift des § 37 a WpHG gilt auch für deliktische Schadensersatzansprüche, die auf einer fahrlässig begangenen Informationspflichtverletzung beruhen.
BGH Karlsruhe, AZ: XI ZR 170/04, 08.03.2005
Verfügungen sind nur bei Vorliegen besonderer Umstände Verwaltungshandlungen nach § 2038 I 2 1. Halbsatz BGB.
OLG Frankfurt a. M., AZ: 16 U 131/03, 25.03.2004
Erlangt ein Makler einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung der geleisteten Provisionen gegen einen Dritten aus § 812 BGB erlangt, so ist der Makler weiterhin bereichert.
OLG München, AZ: 7 U 2180/98, 24.06.1998
Beschränkt sich die Tätigkeit eines Grundstücksmaklers auf das Anbieten reiner Maklerdienste ohne Einbindung in die Erfüllung von Haupt- oder Nebenpflichten einer Vertragspartei, kommt eine Zurechnung nach § 278 BGB nicht in Betracht.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 40/94, 24.11.1995
Für das Aushandeln der gesetzesfremden Eigenverkaufsklausel in einem Maklervertrag genügt nicht, dass die Höhe der in der Klausel Provision zur Disposition gestellt wird.
BGH Karlsruhe, AZ: IV ZR 90/90, 27.03.1991
Benennt der Makler, ohne vorherige Provisionsvereinbarung mit dem Interessenten und ohne als Kaufmann diesem gegenüber zur Leistung berechtigt zu sein, das Objekt, so handelt er, soweit ihn die Erwartung einer späteren Provisionszusage leitet, auf eigenes Risiko.
BGH Karlsruhe, AZ: IVa ZR 22/84, 25.09.1985
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