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Der Begriff "gewerbliche Einheit" stellt auf einen umfassenden Zweck ab und ist dementsprechend in dem Sinne zu verstehen, dass grundsätzlich jede gesetzlich zulässige gewerbliche Nutzung einer Teileigentumseinheit gestattet ist, eine Nutzung als Restaurant eingeschlossen.
AG Hamburg-Blankenese, AZ: 539 C 6/20, 24.11.2021
Ein Wintergarten, der duch einen Wohnungseigentümer auf dem Gemeinschaftsgrundstück ohne Zustimmung errichtet wurde und dessen Beseitigungsanspruch verjährt ist, ist als Gemeinschaftseigentum zu bewerten.

Ein Spitzboden, der nur über die Wohnung eines Wohnungseigentümers erreichbar ist, in der Teilungserklärung aber weder als Sondereigentum noch als Sondernutzungsrecht ausgewiesen ist, ist im Wege der Auslegung als Sondereigentum dem Eigentümer zuzuordnen, über dessen Wohnung der Spitzboden erreichbar ist.
LG Düsseldorf, AZ: 25 S 44/21, 22.11.2021
In der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage können für die Tiefgarage und die Wohngebäude auch dann weitgehend verselbstständigte Untergemeinschaften gebildet werden, wenn die Tiefgarage zugleich als Fundament der Wohngebäude dient.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 204/20, 12.11.2021
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann ein generelles Verbot der Hundehaltung nur im Wege einer Vereinbarung, die die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erfordert, festlegen.
AG Gießen, AZ: 50 C 3/21, 14.09.2021
Der Zweckbestimmung in der Teilungserklärung als „Laden“ steht einer Nutzung der betreffenden Räumlichkeiten als „Kulturzentrum- und Begegnungsstätte“ entgegen, wenn bei einer typisierenden Betrachtungsweise davon auszugehen ist, dass die von der Begegnungsstätte ausgehenden Geräuschemissionen die anderen Wohnungseigentümer in stärkerem Maße beeinträchtigen, als dies bei einer Ladennutzung der Fall wäre.


Auf die Erweislichkeit konkreter Beeinträchtigungen kommt es nicht an, es genügt, dass mit ihnen beim gewöhnlichen Gang der Dinge zu rechnen ist.
LG München I, AZ: 1 S 2103/20, 18.08.2021
Die Einordnung der Balkone in einer Teilungserklärung im Ganzen als Sondereigentum ist wegen Verstoßes gegen § 5 Abs. 2 WEG unwirksam.

Unterscheidet die Gemeinschaftsordnung begrifflich zwischen Instandhaltung und Instandsetzung von Bauteilen und weist sie nur die Pflicht zu deren Instandhaltung einem Sondereigentümer zu, ist die Instandsetzung im Zweifel Sache der Gemeinschaft.
LG Hamburg, AZ: 318 S 77/20, 21.07.2021
Die (Unter-)Vermietung von Sondereigentumseinheiten an Pflegebedürftige und demenzkranke Menschen mit 24-Stunden-Betreuung überschreitet die Nutzung zu Wohnzwecken.

Die in den Sondereigentumseinheiten erfolgende Nutzung stellt sich tatsächlich als eine über die Wohnnutzung hinausgehende Nutzung dar, die bei typisierender Betrachtung erheblich mehr stört als die bestimmungsgemäße und erlaubte Wohnnutzung.
AG Berlin-Schöneberg, AZ: 770 C 76/20, 07.07.2021
Ist in der Teilungserklärung gereglt, dass die Eigentümergemeinschaft in der ersten Eigentümerversammlung einen Kostenverteilerschlüssel beschließt, genügt ein ,,Aufmerksammachen" auf Kostenverteilerschlüssel nicht um einen Verteilerschlüssel abzuändern. Allein eine Genehmigung der ersten Jahresabrechnung genügt nicht.

Ein Wohnungseigentümer kann nicht verpflichtet werden, der Vergabe von Sanierungsarbeiten auf der Grundlage von Vergleichsangeboten zuzustimmen, die erst noch eingeholt werden müssen.
AG Gelsenkirchen, AZ: 210 C 406/20, 24.06.2021
Eine Bestimmung in der Teilungserklärung, wonach Einheiten entweder "zu Wohnzwecken dienen" oder nicht zu Wohnzwecken bestimmt, sondern gewerblich nutzbar sind, ist als Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter anzusehen.

Die Wohnnutzung einer Teileigentumseinheit stört bei typisierender Betrachtung unter bestimmten Gesichtspunkten auch mehr als die vorgesehene gewerbliche Nutzung.
LG Landau i. d. Pfalz, AZ: 5 S 42/20, 18.06.2021
§ 6 Abs. 1 COVMG regelt, dass der zuletzt bestellte Verwalter im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung eines neuen Verwalters im Amt [bleibt]", führt(e) nicht dazu, dass bereits zum In-Kraft-Treten dieses Gesetzes am 28.03.2020 aus dem Amt ausgeschiedene Verwalter - rückwirkend - wieder ins Amt kommt.

Die Voraussetzungen zur Beschlussfähigkeit der Versammlung ergeben sich nicht (mehr) aus der Regelung in § 13 Abs. 2 S. 1 TE, in der es heißt, dass die Versammlung beschlussfähig ist, wenn "mindestens drei Wohnungen vertreten sind". Vielmehr wird diese vereinbarte Regelung überlagert von der seit dem 01.12.2020 geltenden (Neu-)Regelung in § 25 Abs. 1 WEG
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980a C 1/21 WEG, 28.05.2021
Wird ein neuer Kostenverteilerschlüssel beschlossen und wird dabei eine falsche neue Berechnungsgrundlage angesetzt, führt dies- wie jede rechnerische Unschlüssigkeit - zur Nichtigkeit.

Eine wirksame Änderung des bisher geltenden Verteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss setzt voraus, dass aus dem Beschluss hinreichend konkret hervorgeht, dass die Wohnungseigentümer das Bewusstsein hatten, eine Änderung der bisherigen Kostenverteilung für künftige Abrechnungen zu beschließen.
AG Hamburg-Altona, AZ: 303c C 20/20, 13.04.2021
Das Aufstellen eines Geldautomaten ist von der Teilungserklärung gedeckt, wenn im Erd- und das Kellergeschoss eine Bankfiliale betrieben werden darf.

Auch wenn die Aufbewahrung und Ausgabe von Bargeld über einen Automaten zum Zeitpunkt der Teilungserklärung noch nicht allgemein üblich, sondern in Deutschland erst etwa drei Jahre zuvor überhaupt eingeführt worden war, handelt es sich dennoch nicht um eine Änderung der ursprünglich vorgesehenen Nutzung der Immobilie.
OLG Düsseldorf, AZ: 9 U 25/21, 21.03.2021
Die Regelungen über die Inhaltskontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen (§§ 307 ff. BGB) sind auf die Teilungserklärung (Gemeinschaftsordnung) der Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht entsprechend anwendbar.

Es ist zulässig, in der Teilungserklärung eine Zugangsfiktion einer Einladung zur Eigentümerversammlung zu vereinbaren.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 196/19, 20.11.2020
Die Weitergabe dieser objektiven Befunde in einer Einladung zu einer Eigentümerversammlung an die anderen Wohnungseigentümer ist nicht geeignet, den Ruf des Eigentümers zu schädigen oder diesen gar bloßzustellen. Zudem wäre den Eigentümern im Hinblick auf die Wohnungsnummer eine Zuordnung zum Eigentümer durch die Teilungserklärung sowieso möglich.

Die Weitergabe einer E-Mail-Adresse stellt jedenfalls dann eine Bagatellverletzung dar, wenn die E-Mail-Adresse öffentlich der Allgemeinheit (hier: Anwaltsportal) zugänglich ist.
LG Landshut, AZ: 51 O 513/20, 06.11.2020
Ein Wohnungseigentümer hat auch bei jahrelanger Übung keinen Anspruch auf Mitbenutzung eines Brunnens und einer Pumpanlage, wenn diese ausweislich der Teilungserklärung nicht im Gemeinschaftseigentum steht.

§ 5 Abs. 2 WEG gewährt keinen Anspruch auf Mitbenutzung, sondern allenfalls einen Anspruch auf Zuweisung zum Gemeinschaftseigentum.
AG Bottrop, AZ: 8 C 111/20, 03.09.2020
Der eigenmächtige Einbau einer Ladestation (Wall-Box nebst Aufputz-Verkabelung) für ein Elektroauto in der Tiefgarage einer WEG-Anlage stellt eine bauliche Veränderung dar.
LG Düsseldorf, AZ: 25 S 134/19, 04.08.2020
1. Der Rückbau einer Aufzugsanlage verändert das Gebäude in seiner gesamten Struktur, dass er gerade im Hinblick auch auf diese Aufzüge durchgeplant worden ist.

2. Die beabsichtigte Nutzung einer Sondereigentumseinheit als Hotel geht nicht über eine zulässige Nutzung im Rahmen der Teilungserklärung (Geschäftshaus) hinaus.

3. Eine Beschlusskompetenz dahingehend, einzelnen Eigentümern gesetzliche Ansprüche zu entziehen, kann aus § 10 Abs. 6 WEG nicht gefolgert werden.
AG Hannover, AZ: 481 C 7675/19, 23.07.2020
Durch die Teilungserklärung können Untergemeinschaften mit eigener Verwaltungszuständigkeit und eigener (partieller) Beschlusskompetenz gebildet werden.
LG Stuttgart, AZ: 2 S 3/20, 13.07.2020
Ob eine konkrete Nutzungsform den Rahmen einer nicht weiter durch Bestimmungen in der Teilungserklärung oder sonstigen Vereinbarungen beschränkten Wohnnutzung überschreitet, bestimmt sich danach, ob diese die anderen Wohnungseigentümer stärker beeinträchtigt, als bei einer Nutzung des Wohneigentums zu Wohnzwecken typischer Weise zu erwarten ist.
LG Bremen, AZ: 4 S 267/19, 12.05.2020
Vorrang hat das Sondernutzungsrecht, soweit nicht durch eine auf ihm errichtete bauliche Veränderung das Ein- und Ausparken des Nachbareigentümers auf dessen Sondernutzungsfläche (nahezu) unmöglich gemacht wird. Wenn die Gemeinschaftsordnung eine Einzäunung gestattet, dann ist auch eine Ersetzung der Carportwand erlaubt.
LG Hamburg, AZ: 318 S 93/19, 25.03.2020
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