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Der Pächter/Mieter, der als Kaution/Sicherheit eine selbstschuldnerische Bürgschaft zu stellen hat, genügt dieser Verpflichtung durch Abschluss einer Kautionsversicherung dann nicht, wenn die danach vereinbarte Bürgschaft hinter den im Vertrag verabredeten Anforderungen an die Bürgschaft zurückbleibt und zudem von laufenden (hier: jährlichen) Zahlungen der Versicherungsprämie des Mieters/Pächters abhängig ist.
OLG Hamm, AZ: 30 U 15/22, 27.05.2022
Den Erwerber einer Mietwohnung per Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren bindet die von dem ursprünglich Vermieter getroffene mietvertragliche Vereinbarung, wonach der Vermieter das Mietverhältnis nur „in besonderen Ausnahmefällen“ kündigen darf, wenn „wichtige berechtigte Interessen“ eine Beendigung des Mietverhältnisses notwendig machen, bei der Ausübung seines Kündigungsrechts wegen Eigenbedarfs nicht.
AG Frankfurt am Main, AZ: 33 C 2877/21, 25.05.2022
Ständige in strafrechtlich relevanter Weise erfolgten Beleidigungen vonanderen MItern kann eine fristlose Kündigung des Mitverhältnisses begründen.

Für die Wirksamkeit der Kündigung kommt es maßgeblich darauf an, ob der Kündigungstatbestand zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung vorgelegen hat. Durch ein nachträgliches Wohlverhalten wird die Wirksamkeit nicht berührt.
AG München, AZ: 419 C 15714/21, 19.05.2022
Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
OLG Frankfurt a. M., AZ: 2 W 45/21, 18.05.2022
Soweit die Beklagten das Vorliegen einer besonderen Härte einwenden, da eine Wohnung, die den besonderen Anforderungen der Beklagten genüge mit den finanziellen Möglichkeiten der Beklagten schwer zu finden sei, ist diese Behauptung durch den vorzeitigen Auszug der Beklagten widerlegt.

Hat der MIeter bei Ausspruch der Kündigung mitgeteilt, dass er auf keinen Fall aus der Wohnung ausziehen werde, kann der Vermieter auch schon vor Ablauf der Kündigungsfrist Räumungsklage erheben.
AG Oberhausen, AZ: 339 C 1650/21, 18.05.2022
Befindet sich der Lebensgefährte und Vermieter hinter der Wohnungseingangstür und schlägt die Lebensgefährtin und Mieterin mit einer Axt ein Loch in diese Wohnungseingangstür, so ist eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt.?
AG Detmold, AZ: 41 C 381/21, 14.04.2022
Zahlt ein Räumungsschuldner während der laufenden Räumungsfrist die Nutzungsentschädigung anfangs teilweise, später gar nicht, so ist eine Verkürzung der Räumungsfrist auch bei einem angespannten Wohnungsmarkt (Berlin) geboten.
AG Berlin-Wedding, AZ: 19b C 98/20, 08.04.2022
Dem Vermieter (von Wohnraum) steht gegenüber dem Mieter ein auf § 1004 BGB beruhender und im einstweiligen Verfügungsverfahren durchsetzbarer Anspruch auf Untersagung der vollständigen oder teilweisen Gebrauchsüberlassung an Dritte jedenfalls dann zu, wenn er gegen den Mieter einen vorläufig vollstreckbaren Räumungstitel erwirkt und der Mieter danach den Versuch einer unbefugten Gewahrsamsüberlassung unternommen oder bereits erfolgreich abgeschlossen haben sollte.
LG Berlin I, AZ: 67 T 8/22, 07.04.2022
Dass trotz mietvertraglicher Verpflichtung vom Mieter keine Genehmigungsanträge gestellt wurden, genügt vor dem Hintergrund der sehr fragwürdigen Genehmigungsfähigkeit und dem fehlenden Interesse der Vermieter an einer dauerhaften Nutzung der zu genehmigenden Gebäude als Kündigungsgrund nach § 543 Abs. 1 BGB nicht.?
OLG München, AZ: 32 U 936/21, 05.04.2022
Vereinbaren die Parteien im Mietvertrag ein Sonderkündigungsrecht bei Nichterreichen einer bestimmten Umsatzschwelle, hat die Vermieterin einseitig das Risiko übernommen – aus welchen Gründen auch immer –, dass die Mieterin den Mietvertrag frei kündigen kann.
LG Münster, AZ: 10 O 2/22, 01.04.2022
Der Mieter eines beendeten Mietverhältnisses kann die Nebenkostenvorauszahlung, über die der Vermieter nicht fristgemäß abgerechnet hat, ohne den zeitraubenden Umweg über eine (Stufen-)Klage auf Erteilung der Abrechnung sogleich zurückverlangen, wenn er während der Dauer des Mietverhältnisses nicht die Möglichkeit hatte, den Abrechnungsanspruch durch Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an den laufenden Vorauszahlungen durchzusetzen.?
LG Hamburg, AZ: 333 S 17/21, 31.03.2022
Grundsätzlich hat der Anspruchsteller, der einen Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung geltend macht, die Tatsachen, welche die Pflichtverletzung begründen, als Voraussetzung des Schadensersatzanspruchs darzulegen und im Bestreitensfalle zu beweisen.
AG Dülmen, AZ: 3 C 178/21, 15.03.2022
Die zweiwöchige Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB ist gewahrt, wenn der Arbeitgeber im Falle von Mutterschutz oder Elternzeit die behördliche Zulässigkeitserklärung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist beantragt hat, gegen die Versagung der Zulässigkeitserklärung rechtzeitig Widerspruch bzw. Klage erhoben hat und sodann die außerordentliche Kündigung unverzüglich nach Kenntnisnahme vom Wegfall des Zustimmungserfordernisses (Ende des Mutterschutzes oder der Elternzeit) ausspricht.
LAG Rostock, AZ: 5 Sa 122/21, 15.03.2022
Eine Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB, die vor Fälligkeit des Anspruchs auf Überlassung der Mietsache ausgesprochen wird, ist nur dann wirksam, wenn sicher ist, dass der Gebrauch nicht wie geschuldet gewährt werden wird. Die bloße Ungewissheit hierüber reicht grundsätzlich nicht. ?
LG Krefeld, AZ: 2 S 8/21, 09.03.2022
1. Für bis zum 30. November 2020 anhängig gewordene Beschlussersetzungsklagen gilt in analoger Anwendung des § 48 Abs. 5 WEG weiter das bisherige Verfahrensrecht; insbesondere bleiben die übrigen Wohnungseigentümer die richtigen Klagegegner.

2. Seit dem 1. Dezember 2020 kann der Verwalter jederzeit abberufen werden; entgegenstehende Regelungen in der Gemeinschaftsordnung sind unwirksam geworden.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 65/21, 25.02.2022
Auch ohne qualifizierte elektronische Signatur können Vergleichsvorschläge gemäß § 278 Abs. 6 Satz 1 Var. 1 ZPO durch die Parteien bzw. ihre Vertreter als elektronisches Dokument auf dem Wege des § 46c Abs. 3 Satz 1 Var. 2 ArbGG (bzw. § 130a Abs. 3 Satz 1 Var. 2 ZPO) – d.h. mit einfacher Signatur auf einem sicheren Übermittlungsweg – unterbreitet werden.
ArbG Stuttgart, AZ: 4 Ca 688/22, 25.02.2022
Zum Schutz des Mieters darf und muss bei einer Eigenbedarfskündigung der Erlangungswunsch überprüft werden auf seine Ernsthaftigkeit und darauf, ob er missbräuchlich geltend gemacht wird oder der Nutzungswunsch durch eine andere Wohnung des Vermieters befriedigt werden kann.
LG Berlin I, AZ: 65 S 232/16, 15.02.2022
Die Vorbemerkung 8 zu Teil 8 KV GKG ist so zu verstehen, dass die Voraussetzungen für den Wegfall der Gebühr gerade auch bei der Standardkonstellation arbeitsgerichtlicher Verfahren erfüllt sein sollen, in denen nach teilweiser Klagerücknahme vor streitiger Verhandlung im Termin ein Vergleich über den verbliebenen Streitgegenstand geschlossen wird.
LAG Berlin, AZ: 26 Ta (Kost) 6230/21, 11.02.2022
Enthält der Mietvertrag die Regelung: „Das Wohnungsunternehmen wird von sich aus das Mietverhältnis grundsätzlich nicht auflösen. Es kann jedoch in besonderen Ausnahmefällen das Mietverhältnis schriftlich unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen kündigen, wenn wichtige berechtigte Interessen des Wohnungsunternehmens eine Beendigung des Mietverhältnisses notwendig machen", so gilt diese Kündigungsbeschränkung auch für den Grundstückserwerber bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs.
LG Berlin I, AZ: 63 S 146/20, 08.02.2022
Für die Frage der sozialen Rechtsfertigung der Kündigung eines Arbeitnehmers, der innerhalb einer Matrixstruktur eines Konzerns beschäftigt ist, muss bei Vorliegen besonderer Umstände des Einzelfalls der behauptete Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses nicht nur beim konzernzugehörigen Beschäftigungsunternehmen vorliegen, sondern auch bei der Konzernübergesellschaft.
ArbG Bonn, AZ: 3 Ca 1698/21, 03.02.2022
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