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Ist streitig, ob das inhaltlich Protokoll richtig erstellt wurde, muss eine beantragte Protokollberichtigung im Wege der Zeugenvernehmung aufgeklärt werden. Dabei können die übrigen Wohnungseigentümer als Zeugen vernommen werden.

Ein Eigentümer hat grds. keinen Anspruch auf Übersendung des Protokolls, sondern nur auf Einsicht.
AG Offenbach am Main, AZ: 330 C 33/13, 11.05.2015
Ein Beschluss über die Jahresabrechnung im Anfechtungsprozess ist grundsätzlich teilbar im Sinne von § 139 BGB, wenn es sich bei den beanstandeten Teilregelungen um rechnerisch selbständige und abgrenzbare Teile (BGH V ZR 193/11).

Beschlüsse sind objektiv-normativ anhand des Protokolls auszulegen.

Bei einer Änderung des Abrechnungsschlüssels für die Müllbeseitigungskosten, sind die Kosten des Hausmeisterdienstes, die im Zusammenhang mit der Müllentsorgung entstehen, nicht mit erfasst.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-09 S 5/14, 14.04.2015
Wurde eine Mietwohnung zu Mietbeginn in nicht renoviertem Zustand an den Mieter übergeben, hat der Vermieter keinen Anspruch auf Übergabe einer renovierten Wohnung.

Eine entsprechende Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag ist unwirksam.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 185/14, 18.03.2015
In dem Fall, in dem bauliche Maßnahmen zur Fertigstellung des gemeinschaftlichen Eigentums nachgeholt werden, handelt es nicht um bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums i.S.d. § 22 Abs. 1 WEG.

Ein Beschluss widerspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn das Gewollte aus dem Beschluss nicht hinreichend erkennbar wird.

Bezieht sich ein Beschluss über eine Sonderumlage auf eine nicht hinreichend bestimmte, zuvor beschlossene Baumaßnahme, ist die Sonderumlage ebenfalls unwirksam.
LG Berlin I, AZ: 55 S 130/14, 20.01.2015
Ein vom Stimmverbot betroffener Wohnungseigentümer ist grundsätzlich nicht befugt, einen anderen Wohnungseigentümer zu vertreten.

Die Frage, ob ein Protokoll fehlerhaft ist, ist mit einem Verfahren auf Protokollberichtigung und nicht im Rahmen einer Anfechtungsklage zu klären.
AG Essen-Steele, AZ: 21 C 51/13, 27.10.2014
Ist in der Teilungserklärung eine besondere Form der Protokollierung von Beschlüssen vorgesehen, führt eine Nichtbeachtung der Form zur Anfechtbarkeit der gefassten Beschlüsse.
LG Düsseldorf, AZ: 19 S 24/14, 16.10.2014
Durch das Aufzeichnen von Inhalten auf einem Datenträger kann eine neue Sache auch dann hergestellt werden, wenn die Aufzeichnungen wieder gelöscht werden können. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Aufzeichnungen für eine längerfristige Nutzung bestimmt sind.
OLG Köln, AZ: 6 U 20/14, 01.08.2014
§ 215 BGB ist auf die Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 S. 2 BGB nicht anwendbar.

Formal ordnungsgemäß ist eine Abrechnung, wenn sie die Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und ggf. Erläuterung der zugrunde gelegten Umlageschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters, den Abzug der Vorauszahlungen des Mieters und die gedankliche und rechnerische Verständlichkeit enthält.
AG Kleve, AZ: 36 C 36/14, 30.07.2014
Enthielt die ursprüngliche Jahresabrechnung des Verwalters einen Fehler und wird dieser in der Versammlung korrigiert, muss die Korrektur gegenüber dem Entwurf in dem Beschluss aufgenommen werden.

Wird anstelle eines vorhandenen Kabelanschlusses eine Installation einer Satellitenanlage beschlossen, handelt es sich nicht um die Erreichung bzw. Aufrechterhaltung des ursprünglichen Zustands und damit nicht um eine Instandsetzung gem. § 21 WEG, sondern um eine gem. § 22 Abs. 1 WEG einstimmig zu beschließende bauliche Veränderung.
AG Zossen, AZ: 75 C 2/13, 17.12.2013
Ist unklar, ob ein Beschluss durch die Eigentümergemeinschaft gefasst wurde, kann durch Auslegung und Berücksichtigung der Gesamtumstände auf das Nichtvorliegen eines Beschlusses zu schließen sein. Einer Anfechtungsklage bedarf es nicht, da diese mangels Beschlussfassung von Anfang an unbegründet wäre.
AG Gladbeck, AZ: 51 C 22/13, 26.11.2013
Wird bei der Verkündung eines Urteils in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen worden ist, versehentlich ein von einer Partei geltend gemachter Haupt- oder Nebenanspruch übergangen, kann dieser Mangel nicht durch eine Protokollberichtigung nach § 164 ZPO, sondern nur im Wege einer Urteilsergänzung gemäß § 321 ZPO behoben werden.
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 133/12, 24.09.2013
Zwar wird der Verstoß gegen eine qualifizierte Protokollierungsklausel als heilbar angesehen (BGH NJW 2012, 2512; OLG München NJW 2008, 156). Geht es aber nicht um eine bloße Nachholung zunächst unterbliebener Unterschriften, sondern um die Ersetzung einer Unterschriftenverweigerung durch die Unterschriften anderer Wohnungseigentümer, können die nachträglichen Unterschriften nicht mehr den Zweck erfüllen, dass durch sie die inhaltliche Richtigkeit des Protokolls bestätigt wird, da diese bereits durch die vorherige Verweigerung der Unterschriften in Frage gestellt ist.
LG Dortmund, AZ: 1 S 298/12, 06.08.2013
Die Aufputz-Verlegung des TV-Kabels muss der Wohnungseigentümer in seinem Sondereigentum dulden.
AG Hannover, AZ: 483 C 3961/13, 09.07.2013
Ein Neuwagenkäufer, der die Entgegennahme des ihm angebotenen Fahrzeugs wegen vorhandener Karosserie- und Lackmängel ablehnt und deren Beseitigung verlangt, verliert hierdurch nicht den Anspruch darauf, dass das Fahrzeug technisch und optisch in einen Zustand versetzt wird, der der beim Neuwagenkauf konkludent vereinbarten Beschaffenheit "fabrikneu" entspricht.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 374/11, 06.02.2013
Enthält die Teilungserklärung eine Bestimmung, dass zur Gültigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung die Protokollierung des Beschlusses erforderlich ist und das Protokoll von zwei von der Eigentümerversammlung bestimmten Wohnungseigentümern zu unterzeichnen ist, so gilt dies auch für die zu fassenden Organisationsbeschlüsse, §§ 23 IV, 24 VI WEG (Fortführung von BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 2/97, 03.07.1997, OLG Schleswig, 2 W 230/03, OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 500/08, OLG Hamm, AZ: 15 W 509/04, OLG Hamm, AZ: 15 W 393/04)
AG Bottrop, AZ: 20 C 40/12, 28.12.2012
Muss das Protokoll einer Wohnungseigentümerversammlung von zwei von der Eigentümerversammlung bestimmten Wohnungseigentümern unterzeichnet werden, genügt es nicht, wenn das Protokoll durch zwei Wohnungseigentümer und dem Verwalter unterzeichnet wird.
AG Bottrop, AZ: 20 C 30/12, 04.10.2012
Ein Beschluss ist nur anfechtbar, aber nicht nichtig, wenn eine durchführbare Regelung noch erkennbar ist.

Bei einer modernisierenden Instandhaltungsmaßnahme im Sinne von § 22 Abs. 2 WEG ist keine Einstimmigkeit erforderlich.

Ein Anspruch auf Berichtigung Fehlern im Protokoll der Eigentümerversammlung ist nur gegeben, wenn bei einem falsch wiedergegebenen Beschlusstext eine Auswirkung auf das Beschlussergebnis besteht.

Ein Negativbeschluss, d.h. ein Beschluss, der mehrheitlich von der Versammlung abgelehnt wurde, muss nicht protokolliert werden.
LG Hamburg, AZ: 318 S 8/12, 31.08.2012
Trägt ein Wohnungseigentümer detailliert vor, dass vor Versammlungsbeginn einer WEG-Versammlung nicht alle überprüften Vollmachten in Schriftform vorlagen und führt das Fehlen dieser Vollmachtsnachweise zu einem anderen Beschlussergebnis, obliegt es ausnahmsweise den Beklagten, darzulegen und zu beweisen, dass die im Protokoll der Wohnungseigentümerversammlung festgehaltene Stimmenmehrheit auch tatsächlich bestanden hat, insbesondere dass die behauptete Zahl an Vollmachten tatsächlich erteilt wurde.
AG Offenbach am Main, AZ: 330 C 8/11, 29.06.2012
Die Rüge nach § 321a ZPO ist kein Rechtsmittel. Das Verfahren wird lediglich in den Zustand vor der Ausgangsentscheidung zurückversetzt. Alsdann ist das Gericht in seiner Entscheidung frei.?
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 268/11, 20.06.2012
Ist in der Teilungserklärung geregelt, dass ein Wohnungnseigentümer sich unter anderem nur durch einen Miteigentümer vertreten lassen kann, so ist es nicht schädlich, wenn die Vollmacht für mehrere Miteigentümer gilt, wenn das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden kann.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 178/11, 30.03.2012
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