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Anteiligen Aufwendungen für die Nutzung einer Toilette sind keine abzugsfähigen Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 EStG.

Der Steuerpflichtige kann sich auch nicht darauf berufen, dass es sich bei einer Toilette um einen betriebsstättenähnlichen Raum - Werkstatt, Lager oder Archiv - handelt, für den das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG nicht greift, insbesondere wenn es sich nicht um eine Besuchertoilette für fremde Personen, sondern vielmehr um das private Gäste-WC, dass der Steuerpflichtige auch während seiner Dienstzeit nutzt, so dass auch insofern kein besonderer beruflicher Zusammenhang besteht.
FG Stuttgart, AZ: 9 K 2096/12, 21.01.2013
Der Verdacht des Fahrens unter Einfluss von Betäubungsmitteln in einem Zustand der Fahrdienstuntauglichkeit ist geeignet einen wichtigen Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB darzustellen.
ArbG Berlin, AZ: 31 Ca 13626/12, 21.11.2012
Die Betitelung eines Autofahrers, der seinen Pkw auf einem Behindertenparkplatz verbotswidrig abstellt, als „Parkplatzschwein“, stellt keine Beleidigung dar.

Bereits aus dem Wort heraus ergibt sich, dass offensichtlich nicht die negativen Eigenschaften eines „Schweines“, welches als schmutzend und stinkend angesehen wird, gemeint ist, sondern den Begriff „Schwein“ zwingend im Zusammenhang mit „Parkplatzschwein“, nämlich mit der Wertung „rücksichtslos, nur im eigenen Interesse handelnd - vorliegend „parkend“ meint.
AG Rostock, AZ: 46 C 186/12, 11.07.2012
Bei dem Rechtsinstitut der Morgengabe handelt es sich nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.12.2009 (FamRZ 2010, 533 ff.) um eine ehevertragliche Zusage des Ehemannes, die diesen verpflichtet, der Ehefrau den in der Zusage genannten Geldbetrag zu zahlen.

Nach islamischen religiösen Vorstellungen und dem iranischen Recht stellt die Unberührtheit der Frau vor der Ehe ein hohes Gut dar, das durch die Morgengabe -auch- gewürdigt werden soll, weshalb diese auch nur nach "vollzogener Ehe" verlangt werden kann.
OLG Hamm, AZ: 8 UF 37/12, 04.07.2012
Die Kosten einer Balkonsanierung ist auch dann von der Wohnungseigentümergemeinschaft zu tragen, wenn sie in der Teilungserklärung kostenmäßig dem Sondereigentümer zugeordnet ist (a.A. BGH Urt.v. 25.09.2009 - V ZR 33/09; BGH Urt. v. 16.11.2012 - V ZR 9/12 ).
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 35 C 127/11, 24.05.2012
In der Kollision der Religionsfreiheit des Klägers mit der Religionsfreiheit und dem körperschaftlichen Selbstbestimmungsrecht der Beklagten liegt der schonende Ausgleich in der Beachtung der immissionsschutzrechtlichen Grenzwerte beim Geläut von Kirchenglocken.

Ein derartiger Anspruch des Einzelnen würde der laizistischen Weltanschauung einen mit Art. 4 Abs. 1 und 2 GG unvereinbaren Vorrang gegenüber anderen Weltanschauungen (hier: der praktizierten christlichen Liturgie) einräumen.
OVG Mannheim, AZ: 1 S 241/11, 03.04.2012
Ein Vollziehungsbeamter betritt die zu durchsuchende Wohnung nicht als eingeladener Gast bei Bekannten, sondern zur zwangsweisen Durchsetzung seines staatlichen Auftrags bei ihm fremden Personen. Wenn er sich in dieser Situation nicht von seinen Straßenschuhen entblößen will, verdient das ebenso Beachtung. Entgegenstehenden bloßen Befindlichkeiten von Schuldnern gleich welcher kultureller Herkunft muss er daher keine Rechnung tragen.
LG Limburg, AZ: 7 T 18/12, 13.02.2012
Die Wohnungseigentümer können unabhängig von konkreten Geruchsbelästigungen mehrheitlich Nutzungsregelungen treffen, die beispielsweise auch die Haltung bestimmter Tiere verbieten. Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich hierbei um Tierarten handelt, die nach den hiesigen tradierten soziokulturellen Vorstellungen keine übliche oder typische Haustierhaltung darstellen (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1990, 1430).

Von dieser Beschlussfassung ist die Durchsetzung des Verbotes zu unterscheiden, die nach Treu und Glauben unzulässig sein kann.
LG Stuttgart, AZ: 2 S 21/11, 28.11.2011
Die Gebührenerhebung für die Bearbeitung von Anträgen auf verbindliche Auskünfte gemäß § 89 Abs. 3 bis 5 AO ist dem Grunde und der Höhe nach verfassungsgemäß.

Dass der Stundensatz des § 89 Abs. 4 Satz 4 AO die gesetzlich vorgesehene maximale Zeitgebühr der Steuerberater von 46,00 EUR je angefangener halber Stunde (§ 13 Satz 2 der Gebührenverordnung für Steuerberater) übersteigt, führt nicht zur Verfassungswidrigkeit der Norm, weil der Vorteil der Bindungswirkung der Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO diese wesentlich vom Ergebnis der Beratung durch einen Steuerberater unterscheidet.
BFH München, AZ: I B 136/10, 30.03.2011
Ein Ehegatte kann sich bei seiner eigenen Trauung vertreten lassen, solange nur eine Willensvertretung, die jedenfalls dem deutschen ordre public, also den grundlegenden Gerechtigkeitsvorstellungen der deutschen Rechtsordnung zuwider liefe (Art. 6 EGBGB), den Umständen nach ausgeschlossen werden kann.
OLG Zweibrücken, AZ: 3 W 175/10, 08.12.2010
Einen Zoobesucher trifft ein 100 %-iges Mitverschulden gemäß § 254 BGB allein aufgrund der Entscheidung, sich überhaupt in ein Freigehege zu begeben und mit einem reflexartigen Verhalten (schnelles Hochreißen der Arme) gegen die Anweisungen des Zoos zu verstoßen.
LG Magdeburg, AZ: 10 O 1082/10, 02.11.2010
Mit Rücksicht auf das auch bei Richtern nur unvollkommene menschliche Erkenntnisvermögen und die niemals auszuschließende Möglichkeit eines Irrtums ist es Pflicht des Rechtsanwalts, nach Kräften dem Aufkommen von Irrtümern und Versehen des Gerichts entgegenzuwirken.
BGH Karlsruhe, AZ: IX ZR 4/10, 14.10.2010
Die Tätowierung eines warmblütigen Wirbeltieres (hier: Schimmelpony) stellt einen Verstoß gegen § 1 Satz 2 TierSchG dar. Diese Vorschrift verbietet es, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen zuzufügen. Das Einstechen von Farbpigmenten mittels Nadeln in die Haut ist nach der allgemeinen Erkenntnislage mit Schmerzen verbunden.
VG Münster, AZ: 1 L 481/10, 04.10.2010
Ein Bürger hat einen Anspruch auf Offenlegung von Bewirtungskosten, die anlässlich eines Staatsbesuches eines US-Präsidenten entstanden sind. Jedoch dürfen die zur Einsicht zur Verfügung stehenden Rechnungen geschwärzt werden. Ein Anspruch auf Überlassen der Kopien besteht aber grundsätzlich nicht.
VG Schwerin, AZ: 1 A 389/07, 27.08.2010
Die landestypische Verpflichtung, zum Abendessen in einem gehobenen Hotel eine lange Hose zu tragen, stellt keine Beeinträchtigung der Reise dar, §§ 651 d Abs. 1, 638 Abs. 4, 346 Abs. 1 BGB.

Die Wirksamkeit einer solchen Bekleidungsvorschrift hängt auch nicht davon ab, ob sie in der Katalogbeschreibung des Hotels aufgeführt ist. Es handelt sich um eine Ausprägung lokaler Sitten und Gebräuche des Reiselandes, die bei einem Reisenden als bekannt vorausgesetzt werden dürfen, von diesem jedenfalls aber hinzunehmen sind.

Ist jemand nicht bereit, sich bei einer Auslandreise in gewissem Maße landestypischen Gebräuchen zu beugen, muss er zu Hause bleiben.
AG München, AZ: 223 C 5318/10, 16.06.2010
Verschmutzungen, die durch den Viehtrieb entstanden und im Rahmen eine Nachbarvereinbarung zu entfernen sind, können bei einer nicht in dem vereinbarten Maße vorgenommenen Reinigung Schadensersatzansprüche auslösen.

Nach einem Viehtrieb muss die Straße nicht "klinisch rein" hinterlassen werden. Gewisse Farbabzeichnungen auf der Straße sind nicht zu vermeiden und müssen vom Kläger auch nach Abschluss der Nachbarvereinbarung hingenommen werden.
LG Köln, AZ: 9 S 217/09, 31.03.2010
Schnurlostelefone sind für den Einsatz während der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr wegen ihres geringen räumlichen Einsatzbereichs praktisch nicht geeignet. Die Möglichkeit ihrer Verwendung beschränkt sich vielmehr auf Bereiche, in denen herkömmlicher Weise Festnetztelefone Verwendung finden. Für eine einschränkende Regelung ihrer Benutzung durch Fahrzeugführer im Straßenverkehr bestand von daher kein Anlass.
OLG Köln, AZ: 82 Ss-OWi 93/09, 22.10.2009
Der Ausspruch „Leck mich am Arsch“ stellt im Schwäbischen keine Beleidigung dar.

Leck mich am Arsch“ hat vielfältige Bedeutungen und Deutungsmöglichkeiten:

„Die Aussage reicht je nach Bildungsstand, Gepflogenheit, Herkunft, Landsmannschaft, Geschmack oder äußerem Anlass von der Ehrenkränkung und Beschimpfung über eine Verfluchung oder über Gefühlsausbrüche bei Schmerz, Freude oder Rührung bis hin zu einem Segensspruch.“

Das Gericht schließt sich der Rechtsauffassung von Thaddäus Troll (Preisend mit viel schönen Reden, S. 214, Hamburg 1972) an, der darlegt, dass das Götz-Zitat im Schwäbischen sozialadäquaten Zwecken dient.
AG Ehingen (Donau), AZ: 2 Cs 36 Js 7167/09, 24.06.2009
Diese Zielsetzung der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe kann nicht durch die Finanzierung von Hausbesuchen einer Prostituierten erreicht werden.

Unter Geltung des GG ist die Aufgabe der Sozialhilfe, dem Leistungsempfänger ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Ein Leben in Würde ist auch ohne Sexualkontakte möglich.
LSG Erfurt, AZ: L 1 SO 619/08 ER, 22.12.2008
Ein plötzlich auftretender Stuhldrang kann einen Verkehrsverstoß in Form einer Geschwindigkeitsüberschreitung rechtfertigen, § 16 OWiG (Durchfall als Notfall).
OLG Düsseldorf, AZ: IV-5 Ss-OWi 218/07 - (OWi) 150/07 I, 06.12.2007
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