Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Urteile zu Kategorie: Mangel/Mängelhaftung

Einträge 41 - 57 von 57
Verspricht ein Kraftfahrzeughändler mit eigener Werkstatt bei dem von ihm vermittelten Verkauf eines gebrauchten Pkw mit der Abrede "TÜV neu ...", das Fahrzeug werde noch einer Hauptuntersuchung (StVZO § 29) unterzogen, so liegt darin zugleich die Zusicherung nach BGB § 459 Abs 2, der Pkw werde bei Übergabe dem für die Hauptuntersuchung erforderlichen Zustand entsprechen.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 145/87, 24.02.1988
Als Beschaffenheit einer Kaufsache im Sinne von § 434 Abs. 1 BGB sind sowohl alle Faktoren anzusehen, die der Sache selbst anhaften, als auch alle Beziehungen der Sache zur Umwelt, die nach der Verkehrsauffassung Einfluss auf die Wertschätzung der Sache haben.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 134/15, 15.06.2016
Den Gebrauchtwagenhändler trifft keine generelle, anlassunabhängige Obliegenheit, das Fahrzeug vor dem Verkauf umfassend zu untersuchen. Vielmehr kann er zu einer Überprüfung des Fahrzeugs nur aufgrund besonderer Umstände, die für ihn einen konkreten Verdacht auf Mängel begründen, gehalten sein. Abgesehen von diesen Fällen ist der Händler grundsätzlich nur zu einer fachmännischen äußeren Besichtigung ("Sichtprüfung") verpflichtet.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 80/14, 15.04.2014
Die Eignung eines klinisch unauffälligen Pferdes für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung als Reitpferd wird nicht schon dadurch beeinträchtigt, dass aufgrund von Abweichungen von der "physiologischen Norm" eine geringe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass das Tier zukünftig klinische Symptome entwickeln wird, die seiner Verwendung als Reitpferd entgegenstehen.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 266/06, 07.02.2007
Wer sich, im Rahmen von Verkaufsverhandlungen für eine Aussage ausdrücklich auf eine bestimmte Quelle bezieht, bringt damit hinreichend deutlich zum Ausdruck, woher er die Angabe entnommen hat und dass es sich dabei nicht um eigenes Wissen handelt. Die Einschränkung „laut Vorbesitzer“ spricht dafür, dass ein Verkäufer keine Beschaffenheitspflicht hinsichtlich der entsprechenden Eigenschaft übernehmen will.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 253/05, 12.03.2008
Vertraglich vorausgesetzt im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB ist die zwar nicht vereinbarte, aber von beiden Vertragsparteien unterstellte Verwendung der Kaufsache, die von der gewöhnlichen Verwendung abweichen kann.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 80/16, 26.04.2017
Beschreibt ein Fahrzeugverkäufer das zu veräußernde Fahrzeug als Fahrzeug „mit H-Zulassung“ gibt er eine verbindliche Vorfelderklärung über eine Beschaffenheit des Fahrzeuges ab.
OLG Hamm, AZ: 28 U 144/14, 24.09.2015
Die ,,Versicherung" der Verkäuferin, versteckte Sachmängel seien nicht bekannt, ist als Wissenserklärung und nicht als die Vereinbarung einer konkreten Beschaffenheit zu werten. Auch eine Erklärung über die Nicht-Kenntnis herausgestellter Einzelaspekte rechtfertigt nicht die Annahme einer negativen Beschaffenheitsvereinbarung.

Bei Häusern, die zu einer Zeit errichtet wurden, als Kellerabdichtungen noch nicht üblich waren, ist auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen, wobei es von Bedeutung ist, ob das Haus in einem sanierten Zustand verkauft wurde, der Keller zu Wohnzwecken diente oder dienen soll, welcher Zustand bei der Besichtigung erkennbar war und wie stark die Feuchtigkeitserscheinungen sind.
LG Essen, AZ: 2 O 389/17, 02.10.2018
Lässt ein Besteller Bauwerksmängel nicht beseitigen, scheidet im Verhältnis zum Architekten hinsichtlich der von diesem zu vertretenden Planungs- oder Überwachungsfehler, die sich im Bauwerk bereits verwirklicht haben, ein Zahlungsanspruch in Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten betreffend das Bauwerk aus.

Darüber hinaus hat der Besteller wegen Planungs- oder Überwachungsfehlern, die sich im Bauwerk bereits verwirklicht haben, einen Schadenersatzanspruch gemäß § 634 Nr. 4, § 280 BGB auf Vorfinanzierung in Form der vorherigen Zahlung eines zweckgebundenen und abzurechnenden Betrags gegen den Architekten, wenn er den Mangel des Bauwerks beseitigen lassen will
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 100/16, 08.11.2018
Allein ein bei Gefahrübergang vorliegendes tatsächliches Geschehen, das erst zu einem späteren Zeitpunkt zu einer SIS-Eintragung führt, genügt demgegenüber nicht.

Grund hierfür ist der Umstand, dass der Käufer mit der Aufnahme des Fahrzeugs in die SIS-Fahndungsliste in der ungestörten Nutzung der Kaufsache und damit in der Ausübung der ihm - nach Übergabe - gebührenden Rechtsposition eines Eigentümers (§ 903 BGB) konkret beeinträchtigt ist.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 267/17, 26.02.2020
Der Schadensersatzanspruch des Käufers besteht in Höhe der zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten fort, wenn er das mangelbehaftete Grundstück ohne Abtretung des Anspruchs veräußert hat.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 26/15, 11.12.2015
Weist die Kaufsache einen behebbaren Mangel auf, ist der Käufer grundsätzlich selbst dann berechtigt, gemäß § 320 Abs. 1 BGB die Zahlung des Kaufpreises insgesamt zu verweigern, wenn es sich um einen geringfügigen Mangel handelt.

Ein Verstoß gegen eine Beschaffenheitsvereinbarung indiziert i.d.R. die Erheblichkeit einer Pflichtverletzung.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 104/20, 19.11.2021
Eine Aufklärungspflicht für beseitigte Mängel besteht nur dann, wenn nach der Sanierung Umstände aufgetreten sind, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass die Sanierung nicht fachgerecht ausgeführt ist.

Das bloße,,hätte auffallen müssen" im Sinne einer fahrlässigen Unkenntnis reicht für die Annahme von Arglist nicht.
AG Bottrop, AZ: 11 C 370/21, 14.07.2022
Ein Fahrzeug hat einen Mangel, wenn es einen vom technischen Soll-Zustand abweichenden Ist-Zustand aufweist.
OLG Brandenburg, AZ: 4 U 30/18, 01.03.2019
Ein Sachmangel an einem gebrauchten Kraftfahrzeug i.S. von § 434 BGB liegt auch darin, dass der Zahnriemen eine Anlage zum vorzeitigen Verschleiß aufweist.
OLG Naumburg, AZ: 2 U 77/09, 24.06.2010
Es besteht eine Obliegenheit des Käufers, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen für eine entsprechende Untersuchung zur Verfügung zu stellen.
OLG Köln, AZ: 19 U 123/16, 09.02.2017
Aus der Verjährung des werkvertraglichen Erfüllungsanspruchs im Bauträgervertrag folgt nicht notwendig auch eine Verjährung der Gewährleistungsansprüche, die erst mit der Abnahme beginnt. ?
OLG Schleswig, AZ: 1 U 42/21, 18.11.2022
Rückwärts