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Urteile zu Kategorie: Miete

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Nach der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur kann zwar eine auf Abschluss eines Mietvertrages gerichtete Willenserklärung auch nach Überlassung der Mietsache wegen arglistiger Täuschung stets angefochten werden. Die Anfechtung vernichtet den Mietvertrag rückwirkend.
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 67/06, 06.08.2008
Ist das Mietverhältnis beendet, kann der Mieter bei Vorliegen einer formell unwirksamen Betriebskostenabrechnung die Betriebskostenvorauszahlungen zurückfordern, wenn innerhalb eines angemessenen Zeitraumes von mehr als einem Jahr und bis zum Ende der mündlichen Verhandlung nicht abgerechnet worden ist.
AG Bottrop, AZ: 8 C 270/11, 24.11.2011
Die Berufung gegen die Entscheidung AG Bottrop 8 C 270/11 wurde zurückgenommen. Die Entscheidung des Amtsgerichts ist somit rechtskräftig.
LG Essen, AZ: 15 S 357/11, 30.01.2012
Ein Mieter kann nach Beendigung des Mietverhältnisses unmittelbar auf Rückerstattung der Nebenkostenvorauszahlung klagen, wenn der Vermieter seiner Verpflichtung zur Erteilung der Abrechnung nicht innerhalb der Frist von längstens einem Jahr nachkommt.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 57/04, 09.03.2005
Nach § 596 ZPO kann ein Kläger, ohne dass es der Einwilligung des Beklagten bedarf, bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung von dem Urkundenprozess in der Weise abstehen, dass der Rechtsstreit im ordentlichen Verfahren anhängig bleibt.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 109/11, 04.07.2012
Eine Staffelmietvereinbarung, in der die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung für die ersten zehn Jahre in einem Geldbetrag und erst für die nachfolgenden Jahre in einem Prozentsatz ausgewiesen ist, ist gemäß § 139 BGB nicht insgesamt unwirksam, sondern für die ersten zehn Jahre wirksam.

Zur Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung, in der keine Vorauszahlungen des Mieters in Ansatz gebracht worden sind.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 197/11, 15.02.2012
Es ist unerheblich, ob und gegebenenfalls wie die monatlich einbehaltenen Beträge auf die Nettomiete einerseits und die Betriebskostenvorauszahlung andererseits angerechnet werden.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 223/10, 13.04.2011
Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung ist dem Treuhandcharakter der Mietkaution ein stillschweigendes Aufrechnungsverbot im Hinblick auf Forderungen zu entnehmen, die nicht aus dem Mietverhältnis stammen.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 36/12, 11.07.2012
Der Zwangsverwalter einer Mietwohnung ist dem Mieter gegenüber zur Herausgabe einer Mietkaution, die der Vermieter vom Mieter erhalten, aber nicht an den Zwangsverwalter ausgefolgt hat, nicht verpflichtet, wenn das Mietverhältnis dadurch beendet wird, dass der Mieter das Eigentum an der Wohnung durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung selbst erwirbt. Es fehlt bereits an der Passivlegitimation.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 189/09, 09.06.2010
Macht ein Mieter wegen undichter Fenster eine Mietminderung wegen erhöhter Heizkosten geltend, kann er im Rahmen der späteren Heizkostenabrechnung wegen desselben Mangels nicht auch noch Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn diese schon durch die Mietminderung hinreichend abgegolten sind.
AG Bottrop, AZ: 8 C 264/12, 08.11.2012
Eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist auch unterhalb der für die fristlose Kündigung geltenden Grenze des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB möglich. Eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung des Mieters liegt jedoch nicht vor, wenn der Mietrückstand eine Monatsmiete nicht übersteigt und die Verzugsdauer weniger als einen Monat beträgt. § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB findet keine entsprechende Anwendung auf die ordentliche Kündigung.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 107/12, 10.10.2012
Dem Mieter kann bei Beendigung des Mietverhältnisses im Wege ergänzender Vertragsauslegung ein Anspruch auf Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen nur insoweit zugebilligt werden, als er während der Dauer des Mietverhältnisses nicht die Möglichkeit hatte, den Abrechnungsanspruch durch Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an den laufenden Vorauszahlungen durchzusetzen.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 315/11, 26.09.2012
Auch nach der Neugestaltung des Verjährungsrechts durch das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz genügt weder die Erhebung einer negativen Feststellungsklage durch den Schuldner noch die Verteidigung des Gläubigers hiergegen, um eine Hemmung der Verjährung zu bewirken.
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 86/11, 15.08.2012
Eine Staffelmietvereinbarung, in der die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung für die ersten zehn Jahre in einem Geldbetrag und erst für die nachfolgenden Jahre in einem Prozentsatz ausgewiesen ist, ist gemäß § 139 BGB nicht insgesamt unwirksam, sondern für die ersten zehn Jahre wirksam.

Zur Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung, in der keine Vorauszahlungen des Mieters in Ansatz gebracht worden sind.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 197/11, 15.02.2012
Den in § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO aufgestellten Anforderungen an eine Individualisierung des im Mahnbescheid bezeichneten Anspruchs kann unter bestimmten Umständen auch dann genügt sein, wenn die Angaben im Mahnbescheid eine Kennzeichnung des Anspruchs ermöglichen (im Anschluss an BGH, Urteile vom 28. Oktober 1993 - IX ZR 21/93, NJW 1994, 323, vom 30. November 1999 - VI ZR 207/98, NJW 2000, 1420, und vom 6. Dezember 2001 - VII ZR 183/00, NJW 2002, 520).
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 211/09, 17.11.2010
Geht es um die Frage, welche Rechtsregeln auf Mischmietverhältnisse anzuwenden sind, richtet sich die Antwort nach dem vereinbarten Vertragszweck (vgl. BGH MDR 1986, 46, 47; MDR 1986, 842).
OLG Düsseldorf, AZ: I 24 U 199/02, 16.04.2002
Durch regelmäßige Erklärungen des nicht im Mietvertrag aufgeführten Ehegatten gegenüber dem Vermieter kann auf einen konkludenten Vertragsbeitritt zu schließen sein, § 157 BGB.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 255/04, 13.07.2005
Beansprucht er für einen Monat weniger als die volle Miete und sind Betriebskostenvorschüsse vereinbart, hat er unter Zulässigkeitsgesichtspunkten klarzustellen, ob und in welchem Umfang er Zahlung auf die Grundmiete oder auf den Betriebskostenvorschuss beansprucht, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO.
OLG Brandenburg, AZ: 3 W 18/06, 08.05.2006
Der Minderungsausschluss der Miete stellt keine unangemessene Benachteiligung des Mieters i.S.v. § 307 Abs. 2 BGB dar. Der Mieter wird insoweit in zulässiger Weise auf einen Bereicherungsanspruch verwiesen (BGH, NJW 1984, 2404; OLG Karlsruhe, OLGR 2006, 38; OLG Düsseldorf, GE 2005, 799 = MDR 2005, 1045; Senat WuM 1995, 392).
OLG Düsseldorf, AZ: I-10 U 120/05, 02.03.2006
Aus dem Wortlaut der Vorschrift des § 556 a Abs. 1 Satz 1 BGB folgt nicht, dass die auf die gewerbliche Nutzung entfallenden Betriebskosten stets vorweg abzuziehen sind (vgl. BGH Urteil vom 08. März 2006 - VIII ZR 78/05 - GE 2006, 502).
KG Berlin, AZ: 8 U 224/05, 24.07.2006
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