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Urteile zu Kategorie: Verwaltungsbeirat / Beirat

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Die Wahl eines nur aus zwei Mitgliedern bestehenden Beirats verstößt gegen die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes und ist wegen Gesetzeswidrigkeit anfechtbar. § 29 Abs. 1 Satz 2 WEG bestimmt nämlich, dass der Beirat mit drei Personen zu besetzen ist.

Gem. § 28 Abs. 3 WEG hat der Verwalter nach Abschluss des Kalenderjahres eine Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben aufzustellen. Diese Einnahmen- und Ausgabenrechnung muss geordnet, übersichtlich und für jeden Wohnungseigentümer ohne Hinzuziehung fachlicher Unterstützung verständlich und nachvollziehbar sein.

Es ist zulässig, einen unterjährigen Wirtschaftsplan (hier beginnend zum 01.10.) zu beschließen.
AG Bottrop, AZ: 20 C 24/19, 06.03.2020
Die Corona-Pandemie entbindet den Verwalter nicht generell davon, Versammlungen durchzuführen.

Wenn allerdings eine Versammlung durchführbar ist, kann die automatische Verlängerung der Amtsstellung nicht angeführt werden, um eine Willensbildung der Eigentümer über den Verwalter zu verhindern.

Es entspräche auch in Fällen, in denen es zu einer Verlängerung des Amtes durch § 6 Abs. 1 COVMG kommt, ordnungsmäßiger Verwaltung, sobald eine Versammlung möglich ist, einen Beschluss über die Verwalterbestellung zu fassen.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 T 97/20, 16.02.2021
1. Ein Kläger ist grundsätzlich nicht gehalten, das gerichtliche Vorgehen zu kontrollieren und durch Nachfragen auf die beschleunigte Zustellung hinzuwirken, wenn er alle von ihm geforderten Mitwirkungshandlungen für eine ordnungsgemäße Klagezustellung erbracht und insbesondere den Gerichtskostenvorschuss eingezahlt hat.

2. Es widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, ein Verwaltungsbeiratsmitglied zu wählen, das für diese Tätigkeit von der Verwalterin bezahlt wird, da dies angesichts der Aufgabe des Beirats, die Verwaltung zu kontrollieren, einen Interessenkonflikt schafft.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 20/21, 09.08.2021
Stehen größere Instandsetzungsmaßnahmen an, widerspricht es ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn bei nicht ausreichend gebildeter Rücklage eine (Teil-)Rückzahlung der Rücklage an die Eigentümer erfolgt.

Bei nicht ausreichender Dämmung (Schallschutz) unter Missachtung der DIN-Vorschriften ist die Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet, Abhilfe zu schaffen.

Der Verwaltungsbeirat darf auch dann wiedergewählt werden, wenn er bei der Prüfung der Jahresabrechnung Fehler übersehen und nicht beanstandet hat.

Für die Vergabe einer externen Treppenhausreinigung sind drei Vergleichsangebote nicht zwingend erforderlich.
AG Schwerin, AZ: 13 C 349/16, 15.10.2021
Sofern nicht eine Vereinbarung eine entsprechende Beschlusskompetenz einräumt, fehlt den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz, Nicht-Wohnungseigentümer bzw. Dritte zum Beirat zu bestellen.

Der Umstand, dass lediglich ein gewähltes Mitglied des Beirats kein Wohnungseigentümer ist, begründet nicht die Wirkung, dass der Beschluss im Übrigen aufrechterhalten bleiben kann.
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980a C 29/20 WEG, 20.08.2021
Dem Verwaltungsbeirat ist die Entlastung zu versagen ist, wenn eine fehlerhafte Abrechnung vorlegt worden ist.

Ein Beschluss widerspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die damit ausgesprochene Bevollmächtigung der WEG-Verwaltung, "Mittel der Instandhaltungsrücklage zur Zwischenfinanzierung von gemeinschaftlichen Kosten zu verwenden", nicht ausreichend konkret genug umgrenzt worden ist.
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980b C 45/19 WEG, 25.09.2020
Gemäß § 44 Abs. 2 WEG in der neuen Fassung sind Anfechtungsklagen gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten.

Wird die Klage gegen die übrigen Wohnungseigentümer erhoben, kommt keine Rubrumsberichtigung in Betracht, sondern nur ein Parteiwechsel, der nach Ablauf der Anfechtungsfrist zur Unbegründetheit der Klage führt.
AG Suhl, AZ: 1 C 348/20, 25.06.2021
Vor der Wahl des Verwaltungsbeirates ist zwingend über die entsprechende Anzahl der Beiratsmitglieder zu beschließen. Andernfalls ist völlig unklar, wie viele Kandidaten tatsächlich gewählt werden können.

Eine Wahl, die mit Stimmenmehrheit erfolgen muss, darf nicht beeinträchtigt werden. Steht lediglich eine Person zur Wahl, ist eine Wahl allein durch Abgabe einer Ja-Stimmen nicht möglich war.
AG Sonthofen, AZ: 5 C 228/21 WEG, 27.10.2021
Üben die Beiratsmitglieder ihr Amt ehrenamtlich und ohne gesonderte Vergütung aus, können sie Ersatz ihrer Auslagen bzw. Aufwendungen verlangen, soweit diese im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit standen und sie diese den Umständen nach für erforderlich halten durften, § 670 BGB.
AG München, AZ: 1294 C 20147/21, 26.03.2022
Für einen Antrag eines Wohnungseigentümers auf gerichtliche Ermächtigung gem. § 24
Abs. 2 WEG fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn eine Einberufung der Versammlung durch den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirates oder dessen Vertreter gem. § 24 Abs. 3 WEG möglich ist.

Nichts anderes gilt für einen Antrag eines Verwaltungsbeiratsvorsitzenden in seiner Eigenschaft als Wohnungseigentümer.

Ausnahmsweise ein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag des Beiratsvorsitzenden auf Ermächtigung zur EInberufung einer Eigentümerversammlung bestehen, wenn eine erhebliche Unsicherheit besteht, ob die Voraussetzungen für eine Einberufung nach § 24 Abs. 3 WEG tatsächlich vorlagen.
LG Essen, AZ: 9 T 101/03, 09.09.2003
Enthält die Teilungserklärung die Bestimmung, dass zur Gültigkeit eines Beschlusses dessen Protokollierung notwendig ist, und das Protokoll vom Versammlungsleiter sowie von einem oder zwei von der Eigentümerversammlung bestimmten Wohnungseigentümern zu unterzeichnen ist, macht ein Verstoß hiergegen alle Beschlüsse anfechtbar.
LG Duisburg, AZ: 11 T 314/04, 23.03.2005
Gegen die Versammlungszeit um 16 Uhr bestehen keine Bedenken, da sie (noch) verkehrsüblich und zumutbar ist.

Für die Beiratswahl muss in der Einladung weder die Anzahl der zu wählenden Beiräte, noch die Namen der möglichen Kandidaten angegeben werden. Das zu wählende Beiratsmitglied muss auf der Versammlung nicht anwesend sein.
LG Dortmund, AZ: 1 S 155/22, 31.01.2023
Ist die Hausverwaltung trotz Streitverkündung dem Rechtsstreit nicht beigetreten, besteht zu ihren Lasten eine Interventionswirkung, wenn das Amtsgericht der Anfechtungsklage wegen der Fehlerhaftigkeit des Wirtschaftsplans stattgegeben hat.

Aus der Nichteinlegung der Berufung durch die Eigentümergemeinschaft kann kein Verschulden der WEG gegen sich selbst hergeleitet werden.

Die originäre Verpflichtung zur Erstellung des Wirtschaftsplans liegt bei der Verwaltung.
LG Stuttgart, AZ: 19 S 13/23, 01.08.2023
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