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Urteile zu Kategorie: Wohnungseigentum

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In einer Wohnungseigentümergemeinschaft haben die Wohnungseigentümer einen Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung. Dieser Anspruch ist eine ständig neu entstehende Dauerverpflichtung, welcher nicht verjähren kann.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 177/11, 27.04.2012
Die Kosten einer Balkonsanierung ist auch dann von der Wohnungseigentümergemeinschaft zu tragen, wenn sie in der Teilungserklärung kostenmäßig dem Sondereigentümer zugeordnet ist (a.A. BGH Urt.v. 25.09.2009 - V ZR 33/09; BGH Urt. v. 16.11.2012 - V ZR 9/12 ).
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 35 C 127/11, 24.05.2012
Die fehlenden Unterschriften von zwei von der Eigentümergemeinschaft zu bestimmenden unterzeichnenden Wohnungseigentümer kann nachträglich geheilt werden.
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 35 C 12/09, 02.09.2009
Ist in der Teilungserklärung eine besondere Form der Protokollierung von Beschlüssen vorgesehen, führt eine Nichtbeachtung der Form zur Anfechtbarkeit der gefassten Beschlüsse.
LG Düsseldorf, AZ: 16 S 111/09, 04.05.2010
Das Fehlen einer wirksam beschlossenen Abrechnung 2004 hat die Anfechtbarkeit der Beschlüsse zu den Jahresabrechnungen 2005, 2006 und 2007 zur Folge. Sie müssen die Gegebenheiten widerspiegeln. Jede Abrechnung fußt auf der älteren. Abgrenzungen sind nie ganz zu vermeiden.
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 35 C 117/08, 14.05.2009
1) Eine rückwirkende Änderung des Kostenverteilerschlüssels ist nicht zulässig.

2) Die Änderung einer Kostenverteilung bedarf der Darlegung.

3) keine Kostentragungpflicht für einen einer baulichen Veränderung nicht zustimmenden Wohnungseigentüme, § 16 VI WEG.

4) Ist in der Teilungserklärung geregelt, dass die Wohnungseigentümer die Instandhaltungskosten für nichtsondereigentumsfähige Gebäudeteile tragen müssen, fehlt der Eigentümergemeinschaft die Beschlusskompetenz zur Änderung einer anderen Kostenverteilung.
LG Düsseldorf, AZ: 16 S 57/09, 04.05.2010
Die Haftung des Zwangsverwalters endet mit seiner Bestellzeit und ist auf die Haftung des verwalteten Vermögens beschränkt.
AG Bottrop, AZ: 20 C 56/09, 26.10.2009
Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft auf das laufende Hausgeld sind trotz § 10 I Nr. 2 ZVG vorrangig zu bedienen. Ein Zwangsverwalter, der die Hausgelder nicht bedient, haftet gem. § 154 ZVG für ein Verschulden auch über seinen Bestellzeitraum hinaus.
LG Dortmund, AZ: 1 S 317/09 WEG, 23.08.2011
Der Kostenverteilerschlüssel in einer Jahresabrechnung kann sich durch lang anhaltende Übung einer von der Teilungserklärung abweichenden Kostenverteilung ändern.

Jede Jahresabrechnung ist eine Einzelfallregelung, die zu treffen die Mehrheit der Wohnungseigentümer berufen ist. Eine Bindung der von dem Antragsteller geltend gemachten Art gilt jedenfalls für Einzelfallregelungen nicht.
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 30 II 81/06 WEG, 07.12.2006
Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist in einer Wohngeldklage aktivlegitimiert.

Ein die Teilungserklärung nicht abänderbarer, aber vereinbarungswidriger Mehrheitsbeschluss ist nicht nichtig.
OLG Hamm, AZ: 15 W 433/05, 27.04.2006
Der Zuordnung eines Sondernutzungsrechts zu einem Miteigentumsanteil an dem Sondereigentum stehen keine gesetzlichen Regelungen entgegen; insbesondere ist sie mit dem Wortlaut des § 10 Abs. 3 WEG vereinbar.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 279/11, 10.05.2012
Eine Klage auf Zahlung eines angemessenen Ausgleichs in Geld in entsprechender Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB, ist keine Streitigkeit wegen der in § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelten Einwirkungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a GüSchlG NRW (heute: § 53 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a JustG NRW).
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 169/11, 02.03.2012
Wohngeldrückstände sind kein zulässiger Bestandteil einer Jahresabrechnung im Sinne des § 28 Abs. 3 WEG. Diese ist auf die Abrechnung der Kosten des abgelaufenen Wirtschaftsjahrs unter Berücksichtigung der von den Eigentümern geleisteten Vorschüsse beschränkt.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 147/11, 09.03.2012
Muss das Protokoll einer Wohnungseigentümerversammlung von zwei von der Eigentümerversammlung bestimmten Wohnungseigentümern unterzeichnet werden, genügt es nicht, wenn das Protokoll durch zwei Wohnungseigentümer und dem Verwalter unterzeichnet wird.
AG Bottrop, AZ: 20 C 30/12, 04.10.2012
Eine einmalige Änderung der Kostenverteilung gem. § 16 IV WEG kann die Wohnungseigentümergemeinschaft im Einzelfall nur beschließen, wenn aus der Beschlussfassung der Grund für die Änderung erkennbar und nachvollziehbar ist.
LG Dortmund, AZ: 1 S 313/12, 30.11.2012
Die verbindliche Begründung von Zahlungspflichten einzelner Eigentümer nebst Festlegung neuer Verteilerschlüssel gehört nicht in den Wirtschaftsplan.
AG Bottrop, AZ: 20 C 22/12, 09.08.2012
Von dem Stimmrechtsverbot nach § 25 Abs. 5 Alt. 2 WEG werden nur Abstimmungen über Beschlussgegenstände erfasst, die verfahrensrechtliche Maßnahmen betreffen, worunter insbesondere Beschlüsse über die Einleitung des Rechtsstreits, die Art und Weise der Prozessführung und die Frage der verfahrensrechtlichen Beendigung fallen; dass eine Beschlussfassung Auswirkungen auf den Rechtsstreit in materiell rechtlicher Hinsicht hat oder haben kann, genügt nicht.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 56/11, 14.10.2011
Der Ersteher eines Grundstücks, das nach vorangegangener Zwangsverwaltung zwangsversteigert worden ist, ist nicht Rechtsnachfolger des früheren Zwangsverwalters. Er kann die Herausgabe eines vom Zwangsverwalter erwirkten Räumungstitel nicht verlangen
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZB 47/10, 14.06.2012
Die Beklagten Wohnungseigentümer sind notwendige Streitgenossen und können nicht als solche auf der Klägerseite auftreten (a.A. BGH V ZR 196/08 und LG München 1 S 809/11).
AG Berlin-Charlottenburg, AZ: 72 C 42/12, 11.07.2012
Das Auslegen von Tierfutter in einer Wohnungseigentümergemeinschaft zwecks Anlocken von Wildkatzen ist wegen der damit verbundenen Nachteile nicht gestattet. Ein Eigentümer, der dagegen verstößt, kann auf Unterlassen in Anspruch genommen werden, §§ 14 Ziffer 1, 15 Abs. 3 WEG, 1004 BGB.
AG Bottrop, AZ: 20 C 55/12, 10.01.2013
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