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Urteile zu Kategorie: Kündigungsschutzklage

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Fehlt ein Arbeitnehmer an einem einzigen Tag seines Arbeitsverhältnisses unentschuldigt, rechtfertigt das nicht die fristlose Kündigung. Es sind eine Arbeitsaufforderung und eine Abmahnung erforderlich. Das gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis erst zwei Tage bestanden hat.
LAG Kiel, AZ: 1 Sa 72/20, 03.06.2020
Das Beschwerdegericht hat uneingeschränkt zu prüfen, ob ein Aussetzungsgrund vorliegt. Ist dies der Fall, kann es die Entscheidung über die Aussetzung des Rechtsstreits nur auf Ermessensfehler hin nachprüfen. Dabei hat es zu prüfen, ob das Arbeitsgericht von den zutreffenden Tatsachen ausgegangen ist und keine Ermessensfehler begangen hat.
LAG Hannover, AZ: 10 Ta 114/20, 24.09.2020
Eine fristlose Änderungskündigung mit dem Ziel, eine Einführung von Kurzarbeit zu ermöglichen, kann im Einzelfall als betriebsbedingte Änderungskündigung nach § 626 BGB gerechtfertigt sein.
ArbG Stuttgart, AZ: 11 Ca 2950/20, 22.10.2020
Die nach § 17 Abs. 1 KSchG erforderliche Massenentlassungsanzeige kann erst dann wirksam erstattet werden, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt ihres Eingangs bei der Agentur für Arbeit bereits zur Kündigung entschlossen ist. Kündigungen im Massenentlassungsverfahren sind daher wirksam, wenn die ordnungsgemäße Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingeht, bevor dem Arbeitnehmer das Kündigungsschreiben zugegangen ist.
BAG Erfurt, AZ: 6 AZR 459/18, 13.06.2019
§ 626 Abs. 2 BGB bildet keine Schranke für das Nachschieben von Kündigungsgründen, die bei Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung bereits objektiv vorlagen, dem Kündigungsberechtigten aber noch nicht bekannt waren.

Der Arbeitgeber darf auch darauf hoffen, es werde sich noch rechtzeitig im Verlauf des Rechtsstreits ein wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung offenbaren, der im Zeitpunkt ihres Zugangs bereits vorlag.
BAG Erfurt, AZ: 2 AZN 724/20, 12.01.2021
Im Flugdienst tatsächlich tätiges Flugpersonal hat im Regelfall keinen Arbeitsort im Sinne des § 48 Absatz 1a Satz 1 ArbGG. Im Normalfall liegt dann der Gerichtsstand des Arbeitsortes nach § 48 Absatz 1a Satz 2 ArbGG vor: Der Stationsort (Homebase) ist der Ort, von wo aus die Arbeit gewöhnlich verrichtet wird.

Eine Umstationierung von Flugpersonal ändert an der Maßgeblichkeit des bisherigen Stationsortes gemäß § 48 Absatz 1a Satz 2 2. Alternative ArbGG nichts, wenn das Flugpersonal vom neuen Stationsort aus nicht tatsächlich arbeitet.
ArbG Berlin, AZ: 41 Ca 16379/20, 10.03.2021
Ein Verstoß gegen die Unterrichtungspflicht des § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG, wonach der Arbeitgeber der Agentur für Arbeit eine Abschrift der Mitteilung der Massenentlassung an den Betriebsrat zuzuleiten hat, führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung.
LAG Hannover, AZ: 17 Sa 890/20, 24.02.2021
Kommt ein Arbeitnehmer an drei von vier aufeinander folgenden Arbeitstagen erheblich zu spät oder gar nicht zur Arbeit, kann dies je nach den Umständen des Einzelfalls den Rückschluss auf ein hartnäckiges und uneinsichtiges Fehlverhalten zulassen, sodass er vor Ausspruch einer Kündigung keiner ausdrücklichen Abmahnung mehr bedarf.
LAG Kiel, AZ: 1 Sa 70 öD/21, 31.08.2021
Das Verfälschen über das eigene Arbeitsverhältnis erstellter Abrechnungen zwecks Täuschung eines Kreditgebers kann die persönliche Eignung des Arbeitnehmers für die ihm übertragenen Aufgaben jedenfalls dann in Frage stellen, wenn im Rahmen einer kaufmännischen Tätigkeit gerade die Vertragsanbahnung zu den Arbeitsaufgaben gehört.
LAG Hamm, AZ: 8 Sa 1671/19, 19.08.2021
Fristlos kann im Anwendungsbereich des § 15 Abs. 1 S. 1 und S. 2 KSchG i. V. m. § 626 BGB nur gekündigt werden, wenn dem Arbeitgeber bei einem vergleichbaren Arbeitnehmer ohne besonderen Kündigungsschutz dessen Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der einschlägigen ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar wäre.
LAG Rostock, AZ: 3 Sa 6/21, 18.08.2021
Ein Beweis des ersten Anscheins für den Zugang eines Einwurfeinschreibens kann nur angenommen werden, wenn neben dem Einlieferungsbeleg auch eine Reproduktion des Auslieferungsbelegs vorgelegt wird. Die Vorlage des bloßen Sendungsstatus ist nicht ausreichend.
LAG Stuttgart, AZ: 4 Sa 68/20, 28.07.2021
Der öffentliche Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem Personalrat Fehlzeiten der während der Wartezeit zu kündigenden Arbeitnehmerin aus einem unmittelbar vorangegangenen Leiharbeitsverhältnis mitzuteilen.
LAG München, AZ: 3 Sa 284/21, 09.09.2021
Ist das Führen eines KFZ zwar nicht die alleinige, jedoch eine wesentliche Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag, stellt die alkoholbedingte Entziehung der Fahrerlaubnis einen an sich geeigneten Grund für eine außerordentliche bzw. ordentliche Kündigung dar.
LAG Mainz, AZ: 1 Sa 299/20, 06.09.2021
Eine Ausgangskontrolle durch telefonische Rücksprache bei Gericht ist einer Überprüfung anhand der elektronischen Eingangsbestätigung nicht gleichwertig. Dies gilt jedenfalls dann, wenn am selben Tag mehrere Schriftsätze in derselben Rechtssache eingereicht wurden.
LAG Stuttgart, AZ: 4 Sa 63/20, 01.09.2021
Bei Pflichtverletzungen, die zu einem Gesamtverhalten zusammengefasst werden können, beginnt die Ausschlussfrist des § 626 Absatz 2 BGB erst mit Kenntnis des letzten Vorfalls, der ein weiteres und letztes Glied in der Kette der Ereignisse bildet, die in ihrer Gesamtheit zum Anlass für eine Kündigung genommen werden

Durch die erforderliche Beteiligung des Personalrats oder weiterer Gremien verlängert sich die Frist in § 626 Absatz 2 BGB nicht.
LAG Berlin, AZ: 13 Sa 1608/20, 08.10.2021
Die zweiwöchige Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB ist gewahrt, wenn der Arbeitgeber im Falle von Mutterschutz oder Elternzeit die behördliche Zulässigkeitserklärung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist beantragt hat, gegen die Versagung der Zulässigkeitserklärung rechtzeitig Widerspruch bzw. Klage erhoben hat und sodann die außerordentliche Kündigung unverzüglich nach Kenntnisnahme vom Wegfall des Zustimmungserfordernisses (Ende des Mutterschutzes oder der Elternzeit) ausspricht.
LAG Rostock, AZ: 5 Sa 122/21, 15.03.2022
Die vom Arbeitgeber bezweckte Durchsetzung des "2G-Modells" in einem Musicalaufführungsbetrieb bewirkt keine Maßregelung einer nicht gegen das Coronavirus (SARS-Cov-2) geimpften Darstellerin.

Die Kündigung gegenüber einer nicht geimpften Arbeitnehmerin verstößt nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), wenn die Entscheidung der Arbeitnehmerin gegen die Inanspruchnahme der Schutzimpfung allein auf medizinische Bedenken gestützt wird.
ArbG Berlin, AZ: 17 Ca 11178/21, 03.02.2022
Für die Frage der sozialen Rechtsfertigung der Kündigung eines Arbeitnehmers, der innerhalb einer Matrixstruktur eines Konzerns beschäftigt ist, muss bei Vorliegen besonderer Umstände des Einzelfalls der behauptete Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses nicht nur beim konzernzugehörigen Beschäftigungsunternehmen vorliegen, sondern auch bei der Konzernübergesellschaft.
ArbG Bonn, AZ: 3 Ca 1698/21, 03.02.2022
Werden das Infektionsschutzgesetz und das Ermächtigungsgesetz im Jahr 1933 in einer Anzeige gleichgesetzt, liegt die Aussage der Anzeige darin, dass der Bundestag durch das Infektionsschutzgesetz die Bürger bewusst und gewollt einem menschunwürdigen, grundrechtswidrigen Schicksal aussetze.

Veröffentlicht eine Polizeiärztin in einer Sonntagszeitung eine Anzeige mit diesem Inhalt, verstößt sie in so schwerwiegendem Maß gegen ihre einfache politische Treuepflicht nach § 3 Abs. 1 Satz 2 TV-L, dass eine ordentliche Kündigung auch ohne vorangegangene Abmahnung gerechtfertigt ist.
LAG Stuttgart, AZ: 10 Sa 66/21, 02.02.2022
Versäumt der Arbeitnehmer die Dreiwochenfrist des § 4 Satz 1 KSchG für die Erhebung der Kündigungsschutzklage, weil ihm der Betriebsratsvorsitzende sagt, der Kläger müsse sich um nichts weiter kümmern und brauche auch keine Klage einreichen, ist eine nachträgliche Zulassung der Klage nicht möglich.
LAG Hamm, AZ: 14 Sa 938/21, 11.01.2022
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