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Urteile zu Kategorie: Kostenerstattung

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§ 50 WEG ist bei mehreren getrennt durch verschiedene beauftragte Rechtsanwälte erhobenen Anfechtungsklagen, die später verbunden werden, auf Klägerseite nicht anwendbar.

Eine Vertretung durch mehrere Bevollmächtigte auch dann geboten, wenn ein gemeinsamer Prozessbevollmächtigter gegen widerstreitende Interessen im Sinne von § 43 a Abs. 4 BRAO verstoßen würde.
LG Berlin I, AZ: 82 T 548/10, 01.12.2010
1. Die Möglichkeit, einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch gegen den Verwalter in die prozessuale Kostenentscheidung einzubeziehen, führt nicht dazu, dass dieser Anspruch dem Wohnungseigentümer endgültig aberkannt wird, wenn das Gericht von der Anwendung des § 49 Abs. 2 WEG absieht.

2. Ein Beschluss ist bereits deshalb anfechtbar, wenn die Wohnungseigentümer ihr Ermessen nicht sachgerecht ausüben.Damit die Wohnungseigentümer eine hinreichend gesicherte Tatsachengrundlage haben, ist es allerdings nicht ausreichend, dass alternative Möglichkeiten zu der Beschlussfassung im Rahmen der Eigentümerversammlung erörtert werden.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 6/16, 15.03.2018
Für einen Wohnungseigentümer einer aus zwei Parteien bestehenden Eigentümergemeinschaft besteht keine Möglichkeit, einen Anspruch auf Ersatz der von ihm verauslagten Kosten für Abwasser, Strom, Heizung und Gas gegen den anderen Wohnungseigentümer geltend zu machen.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 71/16, 14.12.2017
1. Macht die Wohnungseigentümergemeinschaft Beitrags- oder Schadensersatzansprüche gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer gerichtlich geltend, sind die ihr entstehenden Prozesskosten gemäß § 16 Abs. 2 WEG von allen Wohnungseigentümern zu tragen.

2. Der Wirtschaftsplan kann nach der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung durch einen Zweitbeschluss ersetzt werden, wenn Zweifel an seiner Wirksamkeit bestehens.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 168/13, 04.04.2014
Hat ein Eigentümer einer Zweier-WEG sich zunächst außergerichtlich geweigert, an der Bestellung eines Verwalters mitzuwirken und einigen sich die Parteien vor Gericht im Wege des Vergleichs auf einen Verwalter, sind die Kosten des Verfahrens dem beklagten Wohnungseigentümer aufzuerlegen und die Kosten des Vergleichs gegeneinander aufzuheben.
LG Dortmund, AZ: 1 T 7/19, 07.03.2019
Führt der Verwalter einen Aktivprozess ohne Ermächtigung, kann dessen Prozessführung ohne Vertretungsmacht entsprechend § 89 ZPO genehmigt werden.

Ein Ermächtigungsbeschluss, aus welchem sich nicht ergibt, für welche Forderungen der Verwalter zur Prozessführung ermächtigt sein soll, ist nichtig.

Wird die Verwalterwahl eines Verwalters angefochten, kann ein Wohnungseigentümer bis zur Rechtskraft des Anfechtungsverfahrens gleichwohl schuldbefreiend auf das eingerichtete Hausgeldkonto der Verwaltung einzahlen, deren Bestellung angefochten wurde.
AG Essen, AZ: 196 C 36/18, 09.05.2019
Bei der Anfechtung der Verwalterwahl und des Verwaltervertrages kann es sich um zwei verschiedene Beschlüsse mit gesonderten Punkten handeln, die zwar miteinander zusammen hängen, nicht aber zwingend miteinander stehen und fallen.

Dann ist es gerechtfertigt, wenn für beide Anfechtungspunkte gesonderte Streitwerte festgesetzt werden.
LG Bremen, AZ: 4 T 322/19, 14.08.2019
Ein Anspruch für die Teilnahme an der Wahrnehmung von Terminen steht zwar auch juristischen Personen zu, die im Termin von ihren gesetzlichen Vertretern (hier: WEG-Verwalter) vertreten werden, die Höhe der Entschädigung ist aber auch dann nach § 22 JVEG begrenzt.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 T 52/20, 04.01.2021
Eine Haftung des Wohnungseigentümers gemäß § 10 Abs. 8 Satz 1 WEG für Verbindlichkeiten des Verbands scheidet aus, wenn es sich um Ansprüche anderer Wohnungseigentümer handelt, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis herrühren (sog. Sozialverbindlichkeiten).
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 279/17, 26.10.2018
Für einen Ausgleichsanspruch der in den ursprünglichen Klageverfahren beklagten Wohnungseigentümer ist eine Anspruchsgrundlage nicht ersichtlich. Dies bereits deshalb nicht, weil die aufgewandten Mittel keine der Gemeinschaft waren, denn der Verband war nach altem Recht in das Beschlussanfechtungsverfahren nicht eingebunden.

Die beklagten Wohnungseigentümer könnten gegebenenfalls einen Anspruch gegen den Verband gehabt haben, dass dieser ihnen die aufgewandten Kosten ausgleicht, um sie sodann im Innenverhältnis nach dem Kostenschlüssel des § 16 Abs. 2 WEG zu verteilen.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 21/22, 21.07.2021
Eine rückwirkende Bewilligung der Sondervergütung für ein abgeschlossenes Wirtschaftsjahr entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, weil dadurch in Abrechnungsvorgänge eingegriffen wird, die schon abgeschlossen sind.

Leitet ein Wohnungseigentümer gegen den Bauträger ein selbständiges Beweissicherungsverfahren ein, führt ein späterer Vergemeinschaftungsbeschluss der Eigentümergemeinschaft nicht dazu, dass er die Verfahrenskosten von den übrigen Wohnungseigentümern zurückverlangen kann, wenn er für das Verfahren nicht durch Beschluss ermächtigt wurde.
AG Oberhausen, AZ: 34 C 41/20, 11.05.2021
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