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Kein Schadensersatzanspruch für aufgeschreckte Katze durch nächtliches Werbefax; § 823 BGB
AG Regensburg, AZ: 4 C 4376/99, 16.03.1999
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Verletzt sich eine Katze bei dem Erhalt eines nächtlichen Werbefaxes, weil sie vor Schreck vom Katzenbaum fällt, begründet dies mangels eines erforderlichen Kausalzusammenhanges keinen Schadensersatzanspruch aus § 823 BGB.

Auch ein Anspruch aus § 1 UWG scheidet aus, da nur andere Mitbewerber und nicht die Adressaten von Werbefaxschreiben Anspruchsinhaber sind.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Katze Werbefax 1 UWG § Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Kurioses Schadensersatz