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Verbleibender Tankinhalt eines verunfallten Fahrzeugs kann bei Totalschaden als Schadensposition geltend gemacht werden; §§ 254 BGB, 287 ZPO, 7 StVG
AG Solingen, AZ: 12 C 638/12, 18.06.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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