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Schadensersatz einer bei Bauargbeiten beschädigten Garage beschränkt sich auf deren Zeitwert; §§ 249, 251 Abs. 2 BGB
AG Gladbeck, AZ: 11 C 388/12, 12.03.2013
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Kommentar von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des Amtsgerichts ist falsch. Man kann nicht auf den isolierten Zeitwert der Garage abstellen, sondern es muss auf den Grundstückswert abgestellt werden. Erst wenn diese Kosten außer Verhältnis stehen, kann der Geschädigte nicht mehr eine Reparatur der Garage verlangen. Insoweit hat die Berufungsinstanz (LG Essen Az.: 13 S 43/13) die Entscheidung desd Amtsgerichts zurecht aufgehoben und auf die Wertdifferenz eines grundstücks mit und ohne Garage unter Berücksichtigung der Kosten der Entsorgung der beschädigten Garage abgestellt.
Verbundene Urteile
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BGH Karlsruhe, AZ: II ZR 186/96, 30.06.1997
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BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 53/87, 08.12.1987
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BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 90/58, 24.03.1959
Ähnliche Urteile
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LG Essen, AZ: 13 S 43/13, 27.05.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
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