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Unwirksamkeit einer Klausel zum Ausschluss der Mietminderung im Gewerbemietvertrag, §§ 536, 305 Abs. 2, 307 Abs. 2 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 62/06, 23.04.2008
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Eine vom Vermieter in einem Gewerberaummietvertrag verwendete formularmäßige Klausel, wonach eine Minderung der Miete ausgeschlossen ist, wenn die Nutzung der Räume durch Umstände beeinträchtigt wird, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, ist im Zweifel dahin auszulegen, dass sie die Minderung insoweit vollständig ausschließt und dem Mieter nicht die Möglichkeit der Rückforderung der Miete nach § 812 BGB belässt.

Eine solche Klausel benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deswegen unwirksam.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mietvertrag Mieter Vermieter Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Klausel AGB Gewährleistungsausschluss mietminderung ungerechtfertigte bereicherung § 812 BGB